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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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Gesamtausschuss führt Gespräch mit Landessynode/ Landeskirche setzt im eigenen Haus auf Verzicht von betriebsbedingten Kündigungen

Seit der Vorlage des Einsparpapiers des Perspektivausschusses fordert der Gesamtausschuss ein Paket von Massnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen bei der Umsetzung der Einsparbeschlüsse der hannoverschen Landessynode. Dies wurde immer wieder vehement gegenüber den beteiligten Kräften auf der Arbeitgeberseite eingefordert.

Bisher war dem wenig Erfolg gegönnt. Unsere Landesbischöfin erklärte sich nicht zuständig für die Belange der kirchlichen Beschäftigten. Das Landeskirchenamt machte im Gespräch uns gegenüber deutlich, dass man kein Interesse an der Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens habe. Auch andere steuernde Instrumente zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung seien nicht vorgesehen. Da müsse man dann im Einzelfall sehen, was zu machen sei. Mit dem Präsidenten der Synode, den Gruppenvorsitzenden und anderen führenden Synodalen führte der Gesamtausschuss am Rande der hannoverschen Landessynode ein Gespräch zur sozialverträglichen Umsetzung der Einsparbeschlüsse. Auch diesen entscheidenden Kräften unseres "Kirchenparlaments" viel es schwer, sich verbindliche Regelungen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen vorzustellen. Immerhin konnte man sich vorstellen, sich nach einer Eingabe des Gesamtausschusses näher mit der Frage eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens zu beschäftigen.

Zur Erinnerung: Im Mitarbeitergesetz wurde im § 3 a auf Initiative von Gesamtausschuss und hannoverscher Landeskirche die Voraussetzung geschaffen, dass die Landeskirchen ein kircheninternes Ausschreibungsverfahren vorschreiben können. Begründet wird dies in der Gesetzesnovelierung damit, " dass die Ausschreibungspflicht insbesondere im Interesse des sozialen Friedens innerhalb der Mitarbeiterschaft von Bedeutung werden kann, wenn betriebsbedingte Kündigungen und Auflösungen ganzer Einrichtungen nicht mehr auszuschließen sind." Nun weigert sich die hannoversche Landeskirche beharrlich, solche Ausschreibungsvorschriften zu erlassen.

Immerhin: Im eigenen Haus möchte man vorbildlicher sein. Für alle auf landeskirchlicher Ebene angestellten Beschäftigten erließ das LKA Vorgaben zur Umsetzung von Personalmaßnahmen nach Aktenstück Nr. 98, welche betriebsbedingte Kündigungen verhindern sollen. Da fragt der Gesamtausschuss: Warum sind solche Maßnahmen nicht auch auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene möglich?

Siegfried Wulf

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