Das Landeskirchenamt informierte die Personalabteilungen in einer Mitteilung vom 26.09.2003 vorab darüber, dass die Landeskirche die von der EKD und den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger erzielte Vereinbarung, dass für die ZVK-Beiträge Sozialversicherungspflicht vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 bestand und ab dem 01.07.2002 nicht mehr, von der Landeskirche gebilligt wird.
Weitergehende Informationen zum Thema in unserem Beitrag vom 09.09.03 "ZVK-Beiträge im 1. Halbjahr 2002 sind sozialabgabenpflichtig/ Auswirkungen auf Mitarbeiter/innen".
Positiv zu bewerten sind die weiteren Ausführungen des Mitarbeiterbüros unseres Landeskirchenamtes: "Von einer Rückforderung der an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erstatteten SV-Beiträge für die Zeit vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 soll abgesehen werden. Daher ist zur Zeit nichts zu veranlassen."
Hier wird erfreulicherweise eine deutlich mitarbeiterfreundlichere Linie eingeschlagen als im Bereich der Diakonie, wo die Arbeitnehmeranteile zurückgefordert werden sollen.
Siegfried Wulf |