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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Neuwahlen zur MAV

Die Amtszeit der augenblicklichen Mitarbeitervertretungen geht am 30.04.2004 zu Ende. Daher werden in vielen MAV´en schon die ersten Überlegungen zu den Neuwahlen angestellt. Die entsprechenden Mitarbeiterversammlungen stehen vor der Tür, auf denen die Wahlausschüsse gewählt werden, welche die Wahl zur Mitarbeitervertretung gemäß der Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz vorbereiten und durchführen.

Die MAV´en sind schon im Vorfeld gefordert, entsprechende Kandidaten für den Wahlausschuss zu gewinnen, soll es auf der Mitarbeiterversammlung nicht zu ausufernder Überzeugungs- und Überredungskunst kommen, um entsprechende Kandidaten zu finden. Auch muss man sich langsam auf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die MAV-Wahlen selber machen. Die MAV´en sollten sich Gedanken machen, wie sie durch ihre Fachkompetenz den Wahlausschuss in seiner Arbeit unterstützen kann, um eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Wahl sicher zu stellen. Dies könnte z. B. sein: Rechtliche Beratung bezüglich Wahlordnung und Durchführung der Wahl, Förderung der Briefwahl zur Erlangung einer hohen Wahlbeteiligung, Hilfe bei der Kandidatengewinnung, Herausgabe einer Wahlbroschüre, in der sich alle Kanditaten/ Kandidatinnen inklusive Passfoto vorstellen können.

Damit der Wahlablauf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ablaufen kann, hat der Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm) einen Wahlplaner veröffentlicht, der auch im Internet zu Verfügung steht.

Hier geht´s zum Wahlplaner des vkm

Auf der vkm-Homepage finden sich auch die für die MAV-Arbeit und MAV-Wahl ausschlaggebenden Gesetzestexte.

In einigen Bereichen unserer Landeskirche gibt es noch Beschäftigte in kleinen landeskirchlichen Einrichtungen ohne Mitarbeitervertretungsschutz. Damit diese Mitarbeiter in der kommenden Amtsperiode auch durch eine MAV vertreten werden, können sie sich auf Antrag vom Landeskirchenamt zu Dienststellen erklären lassen und dann mit den Mitarbeiterinnen des Kirchenkreises eine gemeinsame Mitarbeitervertretung bilden. Über die Vorgehensweise informieren ein/e

Anschreiben des Gesamtausschusses

Rundverfügung G24/ 2003

Antragsvordruck ans Landeskirchenamt.

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