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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor Euch liegt unser Reader zu den Ergebnissen der Veranstaltung vom 10. November 2003 "Haben die kirchlichen Sozialstationen eine Zukunft?", den wir noch mit weiteren Materialien angereichert haben.

Unsere kirchlichen Diakonie-Sozialstationen sind fast überall in einer sehr angespannten Lage. Die Pflegesätze sind sehr knapp und nicht auskömmlich kalkuliert. Es ist sehr schwer, die Kosten im Griff zuhalten, zumal weder die Pflegedienstleitungen noch die Geschäftsführung genau wissen, wo die Kosten im Einzelnen genau anfallen.

Siegfried Wulf hat mit seinem Beitrag zu den Diakoniestationen ausführlich mit vielen Beispielen dargestellt, wie eine Mitarbeitervertretung sich sachkundig machen kann. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernhard Baumann-Czichon hat in seinem Vortrag dargestellt, wie eine Mitarbeitervertretung überprüfen kann, ob wirklich eine Notlage vorliegt. Seinen Powerpoint-Foliensatz mit den genauen Prüfungsschritten haben wir in diese Broschüre aufgenommen.

Besonders eingehen möchte ich aber auf den Vortrag unseres Kollegen Klaus Schwarz. Klaus Schwarz ist Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche in der Pfalz und gleichzeitig als Diplom-Betriebswirt zuständig für das Kostencontrolling aller ökumenischen Sozialstationen im Land Reinland-Pfalz.

Durch die Zusammenarbeit mit ihm ist uns klar geworden, dass auf Mitarbeitervertretungen eine völlig neue Art der Beteiligung zukommt: nennen wir sie einmal Co-Management. Es reicht bei den Sozialstationen, die täglich Einnahmen erzielen müssen, um am Markt zu überleben, nicht mehr aus, Schutzrechte geltend zu machen und auf die Einhaltung tariflicher Bestimmungen zu überwachen.

Die Mitarbeitervertretung muss gleichzeitig initiativ werden, um die wirtschaftlichen Vorgänge sehr genau nachvollziehen zu können und sogar Vorschläge zu machen, wie eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erreicht werden kann. Dies kann z.B. auch darin geschehen, dass Krankenstatistiken sehr genau analysiert werden und darüber mit den Beschäftigten eine Beratung stattfindet, um Vorschläge zu sammeln, wie der Krankenstand gesenkt werden kann.

Gut ist immer, wenn die anstrengende Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in der Pflege durch ein möglich weites Eingehen auf deren Bedürfnisse im Rahmen betrieblicher Möglichkeiten wahrgenommen wird. Wer ständig bereit ist, an seinem Limit zu arbeiten, muss entsprechend auch die Möglichkeiten erhalten, etwa durch Tausch, seine persönlichen Bedürfnisse ausüben zu können. Dazu ist selbstverständlich auch gutes Arbeitsklima notwendig.

Kernpunkt eines neuen MAV-Verständnisses ist aber der Umgang mit der Frage des Controllings. Es ist aus meiner Sicht ziemlich ungewöhnlich, wenn gerade Mitarbeitervertretungen hier die Einführung eines wirksamen Kosten-Controllings fordern, damit überhaupt klar wird, wie Kosten entstehen und eingedämpft werden können.

Wenn durch entsprechende Erhebungen im Sinne des Kollegen Schwarz festgestellt werden kann, bei welchen Patienten besonders hoher Zuschussbedarf besteht, können entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, z.B. Übertragung der menschlichen oder seelsorgerischen Zuwendung auf Ehrenamtliche oder Mitarbeiterinnen, die bereit sind, sich für ein Anerkennungsgeld um eine bestimmte ältere Person zu kümmern.

Für den Gesamtausschuss heißt dieses konkret: wir müssen mit dem Landeskirchenamt in Gespräche eintreten, wie ein wirksames und zugleich durch die Mitarbeiterschaft akzeptiertes und durch die Mitarbeitervertretung kontrolliertes Controllingwesen aufgebaut werden kann, damit unsere Stationen und somit auch die Beschäftigten wirksame Hilfe erhalten.

Aus Sicht des Gesamtausschusses kann nicht jede einzelne Station einen Controller beschäftigen. Es könnte aber sinnvoll sein, auf landeskirchlicher Ebene jemanden einzustellen, der vielleicht auch in enger Kooperation mit den Ergebnissen der Evangelischen Kirche in der Pfalz Controlling-Verfahren entwickelt, die dann von den Stationen selbst durchgeführt werden können. Hier könnte z.B. auch eine Pflegekraft zum Einsatz kommen, die körperlich nicht mehr so belastbar ist, aber über erhebliche Erfahrung im Pflegedienst verfügt.

Wir bitten alle Mitarbeitervertretungen, die mit der Dienststellenleitungen in Verhandlungen stehen, um über die Notwendigkeit einer Notlagenregelung zu entscheiden, eng mit dem Gesamtausschuss zusammen zu arbeiten. Es muss unser Ziel sein, dass dauerhaft die Arbeitsplätze in den Diakoniestationen nicht nur sicher sind, weil es immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in unserem Land gibt, sondern die Arbeit auch weiterhin zu tariflich auskömmlichen Bedingungen gewährleistet wird.

Die Kirche steht in dieser Frage in einer besonderen Verantwortung für die schwachen unserer Gesellschaft. Mit der Kampagne "Mehr Menschlichkeit in der Pflege", siehe auch www.mehr-menschlichkeit-in-der-pflege.de hat unsere Landeskirche einen guten Anfang gemacht. Es wird anerkannt, dass wir eine gute Versorgung unserer alten pflegebedürftigen Mitmenschen brauchen und dass zugleich gewährleistet werden muss, dass unsere pflegenden Kolleginnen und Kollegen sowie auch die Angehörigen der Patienten Arbeitsbedingungen erhalten, die sie nicht krank machen und vorzeitig vernutzen.

Für die Mitarbeitervertretungen bleibt die Beschäftigung mit den Diakoniesozialstationen eine wichtige Daueraufgabe, die hohe Anforderung an die Fortbildung der Mitarbeitervertreter stellt, die aber auch zugleich unverzichtbar für unser Selbstverständnis ist.

In diesem Sinne danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervertretern dafür, dass sie bereit sind, sich in diese Materie weiter einzuarbeiten.

Mit kollegialen Grüßen

W. Massow, Vorsitzender

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