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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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stellv. Vors.: Siegfried Wulf, Tel: 05151/950924
Schriftführer: Wilfried Staake, Tel: 04171/654235
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Gesamtausschuss d. MAV, Auf dem Hagen 23, 37079 Göttingen
An die Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Landeskirche Hannovers

Göttingen, den 19.06.2003

Empfehlung des Gesamtausschusses für das vereinfachte Mitbestimmungsverfahren für kurzfristige Vertretungen und Aushilfen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Datum vom 08.05.2003 haben wir alle Mitarbeitervertretungen aufgefordert, auf keinen Fall Dienstvereinbarungen gemäß der Anlage 3 der Rundverfügung G 11/2003 abzuschließen. Grund hierfür war, dass durch den Musterentwurf des Landeskirchenamtes das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Eingruppierung vollständig entwertet wurde.

Inzwischen ist aber eine Einigung erfolgt. Das Landeskirchenamt hat bedauert, dass während der laufenden Verhandlungen über einen gemeinsamen Dienstvereinbarungsentwurf versehentlich ein früherer Entwurf veröffentlicht wurde. Das Landeskirchenamt wird in einer neuen Rundverfügung hierzu eine Richtigstellung durchführen und hat auch bereits intern über die Personalabteilungen alle Dienststellenleitungen informiert.

In der Euch vorliegenden neuen gemeinsamen Fassung der Dienstvereinbarung kann die Mitarbeitervertretung umfassend ihr Mitbestimmungsrecht zur Eingruppierung wahrnehmen. Eingruppierungen werden der Mitarbeitervertretung durch Übersendung der Kopie des schriftlichen Dienstvertrages bekannt gemacht. Diese Eingruppierung ist zunächst eine vorläufige Regelung gemäß § 39 Abs. 5 MVG. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kopie des schriftlichen Dienstvertrages kann die Mitarbeitervertretung die Einleitung eines ordentlichen Mitbestimmungsverfahrens verlangen. Wenn die Mitarbeitervertretung kein ordentliches Mitbestimmungsverfahren verlangt, gilt die Zustimmung zur Eingruppierung (§ 42 Nr. 3 MVG) als erteilt.

Aus Sicht des Gesamtausschusses wird durch die neue Fassung der Musterdienstvereinbarung gewährleistet, dass die Mitarbeitervertretung eine umfassende Richtigkeitskontrolle hinsichtlich der Eingruppierung auch bei Vertretungs- und Aushilfskräften durchführen kann.

Im Rahmen des Gespräches haben wir mit dem Landeskirchenamt auch über Ausschreibungsgrundsätze gesprochen. Wir haben seitens des Gesamtausschusses dargelegt, dass in einer Zeit, in der durch Stellenplanung und auch aufgrund von zurückgehender Kinderzahlen in unseren Kindertagesstätten u. U. betriebsbedingte Kündigungen (oder Änderungskündigungen) nicht vermieden werden können, Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden sollten. Erst wenn sich keine geeignete Bewerberin bzw. kein geeigneter Bewerber findet, sollte auf dem freien Markt gesucht werden. Dieses gebieten schon die Grundsätze des Dienstgemeinschaftskonzeptes.

Seitens des Landeskirchenamtes wurde uns zugesagt, an dieser Frage gemeinsam weiter zu arbeiten. Es sei ein gemeinsames Ziel, möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen Arbeitsplatzsicherheit im kirchlichen Dienst zu gewährleisten, damit die Motivation der kirchlichen Beschäftigten auf hohem Niveau erhalten bleibt.

Der Gesamtausschuss wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine erholsame Urlaubszeit.

Mit kollegialen Grüßen

W. Massow, Vors.

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