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Berlin, den Dienstag, 30. März 2004

Was ändert sich zum 1. April in den Sozialversicherungen?

Zum 1.April 2004 treten einige Änderungen in den Sozialsystemen in Kraft. In der Rentenversicherung werden die Älteren ihren Teil dazu beitragen, das gesetzliche Rentensystem zu stabilisieren. Damit wird erreicht, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragszahler über die nächsten Jahre bei 19,5 Prozent bleibt. Dies ist eine wichtige Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung.

Durch die Reform des Gesundheitswesens entstehen bei den Kassen Einsparpotentiale, die sie verpflichtet sind, an die Versicherten weiterzugeben. Erste Erfolge sind bereits sichtbar. Bis zum ersten April sinken die Beiträge bei 26 Kassen. Einsparungen sind aber nur möglich ,
wenn Patientinnen und Patienten eine größere Verantwortung im System übernehmen.

Neuregelungen für Rentner:

  • Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentnerinnen und Rentner

Künftig tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt wie bisher nur zur Hälfte. Das bedeutet für die Rentenversicherung eine jährliche Entlastung von rund 1,6 Mrd. Euro. Für das Jahr 2004 entstehen anteilig, da die Rentenzahlung erst ab 1. April verschoben wird, Einsparungen von 1,2 Mrd. Euro. Auch die Beschäftigten zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag, da sie mit Ausnahme von Sachsen auf einen Feiertag verzichten. Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen Rentenhöhe ab.

Hier einige Beispielrechnungen: Bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro erhöht sich der Pflegebeitrag von 6,80 Euro auf 13,60 Euro. Bei einer Rente von 1.200,- Euro im Monat steigt der Beitrag von 10,20 Euro auf 20,40 Euro. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, gleicht die Grundsicherung den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus.

  • Zeitnahe Weitergabe von Beitragssenkungen der Krankenkassen

Bereits zum 1. April werden vier bis fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner von den Senkungen der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2004 profitieren können. Bis zum Sommer dieses Jahres werden dann insgesamt rund sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner in den Genuss sinkender Krankenkassenbeiträge kommen.

  • Rentenauszahlung einen Bankarbeitstag später

Ebenfalls ab April 2004 werden die Renten an alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt und überwiesen, statt wie bisher am vorletzten. Die Banken sind verpflichtet, die Rentenzahlung an dem Tag gutzuschreiben, an dem sie die Gelder von der Rentenversicherung erhalten.

  • Neurentnerinnen und Neurentner erhalten ihre Rente am Monatsende

Neurentnerinnen und Neurentner, deren Renteneintritt im April 2004 oder später beginnt, bekommen ihre Rente am Monatsende ausgezahlt. Damit erfolgt eine Angleichung an die aus dem Erwerbsleben, dem Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld bekannte Auszahlungspraxis. Dies führt zu einer jährlichen Entlastung der Rentenversicherung von rund 750 Mio. Euro. Im Jahr 2004 entstehen anteilig Einsparungen von rund 560 Mio. Euro. Für alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung im Voraus.

  • Sinkende Krankenkassenbeiträge

Die Gesundheitsreform zeigt Wirkung. So senken zum 1. April weitere neun Kassen ihre Beiträge. Darunter die jeweils größten Kassen aus dem bereich der Ersatzkassen bzw. aus dem Bereich der Allgemeinen Ortskrankenkassen. Also die Barmer Ersatzkasse mit über sieben Mio. und die AOK Bayern mit mehr als vier Mio. Versicherten. Insgesamt gibt es damit zum 1. April Beitragssenkungen bei Kassen mit rund 12,3 Mio. Versicherten. Bereits zum 1. Januar haben 17 Kassen ihre Sätze gesenkt. Zum Beispiel die DAK mit ca. 6,5 Mio. und die Bundesknappschaft mit etwa 1,4 Mio. Versicherten. Insgesamt gab es damit schon im Januar bei Kassen mit rund 13 Mio. Versicherten Beitragssatzreduzierungen. Weitere Kassen werden ihre Beitragssätze senken. Nach derzeitigem Erkenntnisstand haben bereits weitere sechs Kassen für die Monate Mai, Juni und Juli Senkungen beschlossen. Somit wird es schon im ersten Halbjahr 2004 voraussichtlich bei Kassen mit mehr als 38 Prozent der rund 70 Mio. gesetzlich Versicherte niedrigere Beitragssätze geben. Darüber hinaus haben viele Krankenkassen angekündigt, über Beitragssenkungen dann zu beschließen, wenn erste Finanzdaten für das Jahr 2004 vorliegen. Die Zahlen der gesetzlichen Krankenversicherung für das erste Quartal werden Anfang Juni veröffentlicht.

  • Neuregelungen bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (OTC)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. März 2004 eine neue Arzneimittel-Richtlinie beschlossen, die die Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (kurz OTC) bei schwerwiegenden Erkrankungen regelt. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss klare Vorgaben für die Verordnungsfähigkeit von OTC-Präparaten vorgelegt. Die notwendige Arzneimitteltherapie wird also auch weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard ist. Die Richtlinie trägt der Therapievielfalt Rechnung, denn bei schwerwiegenden Erkrankungen können auch weiterhin anthroposophische und homöopathische Arzneimittel verordnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Therapiestandard ist.

  • Weitere Informationen:
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