In der Rundverfügung G 11/2003 konkretisiert das Landeskirchenamt, wie durch Bevollmächtigung einzelner Personen kurzfristig Mitarbeiter befristet eingestellt werden können. Gleichzeitig wird das Muster einer Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung für ein vereinfachtes Mitbestimmungsverfahren beigefügt. Die Musterdienstvereinbarung sollte auf keinen Fall abgeschlossen werden, da sie die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung, insbesondere bei der Eingruppierung, nicht berücksichtigt. |