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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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In den Kindertagesstätten wird die Luft in Zukunft dünner

Wir sollten versuchen, dem so gut es geht entgegen zu wirken.

Die Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten sind zahlenmäßig die größte Beschäftigtengruppe in den meisten Kirchenkreisen. Im Regelfall sind sie in Trägerschaft von einzelnen Kirchengemeinden, so dass in vielen Kirchenkreisen jede Kindertagesstätte sehr selbstständig ohne engere Kooperation mit den anderen Kitas arbeitet.

Schon seit längerem ziehen düstere Wolken am Kita-Horizont herauf. Wer die Pressemeldungen und Diskussionen in diesem Bereich aufmerksam verfolgt, hat es längst bemerkt. Schon in naher Zukunft stehen uns schwierige Zeiten ins Haus. Die Kommunen, mit denen im Regelfall Defizitabdeckungsverträge bestehen, sind faktisch pleite. Sie sind gezwungen, ihre Ausgaben zu begrenzen und dabei ist vielerorts auch die Höhe der Aufwendungen im Kita-Bereich kein Tabu mehr. In einigen Bundesländern sind die Kommunen inzwischen dazu übergegangen, Kopfpauschalen zu zahlen, statt eine Defizitabdeckung zu garantieren. Zur Disposition können die Elternbeiträge, die Betreuungszeiten, aber auch die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen stehen. Insbesondere macht sich aber die demografische Entwicklung bemerkbar. Die Kinderzahlen werden schon in naher Zukunft deutlich nach unten gehen. Einige Kitas werden schon zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres Probleme mit der Besetzung ihrer Gruppen bekommen. Insbesondere in den Nachmittagsgruppen dürfte es schwierig werden. Leider müssen wir uns in Zukunft mit der realen Gefahr von Gruppenschließungen und damit einhergehend, drohenden betriebsbedingten Kündigungen auseinandersetzen.

Welche Möglichkeiten gibt es, dem entgegenzuwirken, kirchliche Arbeitsplätze im Kita-Bereich sicherer zu machen und betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden?

Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers hat im Februar eine Umfrage unter allen MAV´en gestartet, um einen möglichst umfassenden Überblick über die Kitas im Bereich unserer Landeskirche zu erhalten und daraufhin gezielt nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten zu suchen.

Aber auch schon vorab drängen sich einige diskussionswürdige Vorschläge auf, die drohenden Verschlechterungen entgegenwirken könnten.

In vielen Regionen, insbesondere in den Städten stehen wir in Konkurrenz mit anderen Kindergartenträgern (z. B. Stadt, DRK, Arbeiterwohlfahrt). Viele Kindergärten haben immer noch nicht erkannt, dass wir Eltern mit dem Angebot auf einen Kita-Platz keinen Gefallen tun, sondern dass es sich dabei um einen gesetzlichen Anspruch handelt. Wenn wir uns stärker als Service-Unternehmen begriffen, welches konstant an der Verbesserung seines Angebotes arbeitet, könnte es uns in Bereichen mit Konkurrenz-Kitas sicherlich gelingen, dass Eltern verstärkten Wert auf einen Platz in einer evangelischen Kindertagesstätte legten. Grundlage ist natürlich die kontinuierliche Arbeit am Kita-Konzept, aber auch die Verbesserung der Betreuungsangebote ist wichtig. In der Vergangenheit gab es etliche Kitas, die im Jahr 5 - 6 Wochen geschlossen hatten. Familienfreundlich war dies nicht und entspricht auch nicht dem Anspruch einer durchgängigen Betreuung. Hier gehen inzwischen viele Kitas neue Wege. Im Sommer werden Schließungszeiten auf 2 Wochen reduziert, in der Woche davor und danach wird mit halber Besetzung gearbeitet, um den Kolleginnen die Möglichkeit eines längeren Urlaubs zu geben. Benachbarte Kitas arbeiten mit versetzten Schließungszeiten im Sommer, sodass Eltern ihr Kind in der Nachbarkita unterbringen können, wenn die Versorgung anderweitig nicht gesichert ist. Ansonsten wird nur noch zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, da zu dieser Zeit offenbar kein Betreuungsbedarf besteht. Um den Urlaubsanspruch der Kolleginnen im Kita-Bereich ohne hohe Vertretungskosten zu sichern, arbeiten viele Kitas auch in anderen Ferienzeiten (Osterferien, Herbstferien) mit reduziertem Personaleinsatz.

Aber auch an anderer Stelle wird bei zurückgehenden Kinderzahlen über eine Angebotsausweitung nachgedacht. In vielen Kitas ist die Einrichtung von Familiengruppen im Gespräch. Manche Kitas in Großstädten bieten ihren Eltern an einigen Wochenenden im Jahr eine Wochenendbetreuung über Nacht an. Manche Kitas werben für sich über einen eigenen Internetauftritt.

Trotzdem werden wir in Zukunft bei deutlich zurückgehenden Kinderzahlen wohl auch Gruppenschließungen nicht vermeiden können. Muss dies aber zu betriebsbedingten Kündigungen führen? Mit einer vorausschauenden Personalplanung sollte sich das in vielen Fällen verhindern lassen. In größeren Kirchenkreisen gibt es meist eine größere Anzahl an Kitas. Häufig werden aus Krankheitsgründen Vertretungskräfte eingestellt. Warum sollte es nicht möglich sein, je nach Anzahl der Kitas im Kirchenkreis einige von betriebsbedingter Kündigung bedrohte Kräfte in einen Mitarbeiterpool für Vertretungstätigkeit zu nehmen. Jede Kita, welche eine Aushilfskraft benötigt, hätte sich erst einmal aus diesem Pool zu bedienen, bevor man aus dem freien Markt heraus eine Aushilfskraft anstellen dürfte. Eine 80 -90 %-ige Auslastung wäre sicherlich erreichbar. Das finanzielle Restrisiko könnte über die Mittel, welche der Kindergartenausschuss zur Verfügung hat, abgedeckt werden. Da es im Kita-Bereich relativ häufig zu Personalveränderungen kommt, könnten die Kolleginnen aus dem Mitarbeiterpool bei Eignung sicherlich in absehbarer Zeit in anderen Kitas unterkommen.

Auch eine Dienstvereinbarung zwischen der MAV, dem Kirchenkreis und den Kirchengemeinden über eine grundsätzliche interne Stellenausschreibung könnte die Gefahr betriebsbedingter Kündigungen deutlich verringern. Geeignete Bewerberinnen aus dem eigenen Kirchenkreis müssten dann eingestellt werden.

Aber auch eine Verlagerung der Trägerschaft aus dem Bereich der Kirchengemeinden in den Bereich von Gemeindeverbänden (deckungsgleich mit der zuständigen Kommune) oder sogar dem Kirchenkreis ist zu diskutieren. Natürlich wäre die Anbindung an die Gemeinden zu gewährleisten. Aber Gruppenveränderungen aufgrund von Schwankungen in der Kinderzahl könnten sicherlich sozialverträglicher gelöst werden, als bei der bisher üblichen Trägerschaft über die Kirchengemeinden.

Wir befinden uns hier sicherlich erst am Anfang einer längeren Diskussion. Da die Veränderungen vor der Tür stehen, können wir diese allerdings nicht weiter hinausschieben.

Siegfried Wulf

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