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ADK einigt sich nicht auf Übernahme der Entgelterhöhung / Arbeitgeber fordern 0,8 % Eigenbeteiligung zur Zusatzversorgung

In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 28.04.2016 ist es nicht zu einem Beschluss über die Übernahme der Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst der Länder rückwirkend zum 01.03.2016 auch für den Bereich der hannoverschen Landeskirche gekommen. Die Arbeitgeberseite signalisierte zwar ihre Übernahmebereitschaft der in der oldenburgischen und braunschweigischen Landeskirche schon beschlossenen Tariferhöhung rückwirkend zum 01.03.2016 um 2,3 %, mindestens 75 €, verknüpfte dieses aber mit der Bedingung zur Einführung eines Eigenanteils der Beschäftigten zur kirchlichen Zusatzversorgung in Höhe von 0,8 %. Dies wäre eine vollständige Abwälzung der Umlageerhöhung von 4,0 % auf 4,8 % auf die Arbeitnehmerseite. Das Landeskirchenamt betont in seiner Stellungnahme zur letzten Sitzung der ADK, dass im öffentlichen Dienst die Eigenbeteiligung der Beschäftigten schon seit längerem bei 1,61 % liegt und bis Mitte 2017 auf 1,81 % ansteigen wird, verschweigt dabei allerdings, dass der Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei 6,45 % liegt, auch handelt es sich dort weiterhin trotz Systemumstellung um ein umlagefinanziertes und nicht um ein kapitalgedecktes Betriebsrentensystem. Letztendlich stellt sich die Frage, inwieweit sich die hannoversche Landeskirche eine vollständige Übernahme der Umlagehöhe von 4,8 % leisten kann. Immerhin ist die Einnahmesituation unserer Kirche so gut, dass erst im Jahr 2021 wieder Einsparungen erbracht werden müssen.

Die in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission beteiligten Arbeitnehmervertreter, Kirchengewerkschaft Niedersachsen und VkM Hannover, rufen in einer aktuellen Veröffentlichung auf ihren Webseiten zu einer Demonstration am 26. Mai 2016 im Rahmen der in Hannover stattfindenden Landessynode auf. Der Gesamtausschuss wird weiterhin informieren.

Siegfried Wulf

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