Auf ihrer Sitzung am 20.01.2014 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission die Beibehaltung der Zahlung einer Abschlussprämie für kirchliche Auszubildende in Höhe von 400 Euro beschlossen. Außerdem vereinbarte man, die ins Stocken geratene Überarbeitung der kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale wieder intensiver aufzunehmen.
Die Arbeitgeberseite brachte die Forderung nach einer Eigenbeteiligung der Beschäftigten an den Umlagen zur Zusatzversorgungskasse in Höhe von 1 % in die ADK ein. Hier wird es sicherlich zu länger andauernden schwierigen Verhandlungen kommen.
Siegfried Wulf