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der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Tarifabschluss im Länderbereich (TV-L)

Im Bereich der Länder einigte man sich Anfang März 2013 auf Tariferhöhungen für die nächsten 2 Jahre. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einer Einigung über einen zukünftigen diskriminierungsfreien Jahresurlaubsanspruch für alle Beschäftigten.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 24 Monate (01.01.2013 – 31.12.2014). Zum 01.01.2013 werden die Entgelte linear um 2,65 % erhöht. Zum 01.01.2014 kommt es zu einer weiteren Erhöhung von 2,95 %. Ab dem Jahr 2013 haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Alter, einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.

Auszubildende erhalten ebenfalls eine Entgelterhöhung in zwei Stufen. Zum 01.01.2013 bekommen sie pauschal 50 € mehr, zum 01.01.2014 wird ihr Entgelt um 2,95 % erhöht. Auszubildende haben zukünftig einen Jahresurlaubsanspruch von 27 Tagen. Außerdem werden sie bei dienstlichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von 12 Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, im Anschluss daran bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Bisher nicht gelungen ist es, die angestellten Lehrer in einen Tarifabschluss mit einzubeziehen. Für sie gelten weiterhin die Richtlinien des Kultusministeriums im Land Niedersachsen für die Eingruppierung.

Für die kirchlichen Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche kann der erzielte Tarifabschluss erst nach einem entsprechenden Übernahmebeschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission umgesetzt werden. Optimistische Stimmen aus dem Umfeld der ADK lassen hoffen, dass es noch im April zu einem entsprechenden Beschluss kommen könnte.

Siegfried Wulf

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