Das Verwaltungsgericht Potsdam hat unter dem Aktenzeichen VG 21 K 1480/12.PVL entschieden, dass Bürgerarbeit weder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme noch eine Eingliederungshilfe darstellt und daher nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu bezahlen ist.
Im verhandelten Fall ging es um 8 ehemalige Arbeitslose, die im Rahmen des Modellprojektes Bürgerarbeit beim Landkreis Teltow-Fläming eingestellt wurden. Der Personalrat hatte der Einstellung zugestimmt, aber eine Eingruppierung im Rahmen des TVöD verlangt. Der Landrat hatte die tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten abgelehnt.
Siegfried Wulf