Am 9. Dezember 2010 wurden die Tarifverhandlungen zu den Startgutschriften der rentenfernen Jahrgänge in den Zusatzversorgungskassen wieder aufgenommen.
Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2007 entschieden, dass die Systemumstellung der Zusatzversorgungskassen grundsätzlich nicht zu beanstanden wäre, übergeleitete rentenferne Jahrgänge (zum Umstellungsstichtag unter 55 Jahre alt) mit langen Ausbildungszeiten aber durch die Umrechnungsformel benachteiligt würden. Während im alten Gesamtversorgungssystem der höchstmögliche Versorgungsgrad schon nach 40 Beschäftigungsjahren erreicht wurde, legt die bei der Umstellung angewandte Berechnungsformel 44,4 Beschäftigungsjahre zugrunde. Dies benachteiligt Beschäftigte mit langen Ausbildungszeiten aufgrund des späteren Einstiegs in das Berufsleben unangemessen. Der Bundesgerichtshof traf damals keine Entscheidung über die Art einer neuen Regelung, gab den Tarifparteien aber auf, eine der Gerichtsentscheidung konforme, neue Regelung zu treffen.
In der Vergangenheit wurden Tarifverhandlungen zum Thema immer wieder durch zusätzlich eingebrachte Forderungen nach anderen Veränderungen im Zusatzversorgungssystem blockiert. Inzwischen hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, dass eine halbwegs "zeitnahe" Neuregelung gefunden werden muss. In einer ersten Verhandlungsrunde wurde vereinbart, dass es nur um eine Neuregelung der Startgutschriften der rentenfernen Jahrgänge in Bezug auf die vom BGH kritisierten Bestandteile gehen soll. Auch sollen die Verhandlungen nicht von den augenblicklich anstehenden allgemeinen Tarifverhandlungen der Länder überlagert werden. Nach dem wahrscheinlichen Abschluss der Entgeltverhandlungen soll daher im April 2011 über die Startgutschriften weiter verhandelt werden.
Siegfried Wulf