Viele tarifliche Urlaubsregelungen, auch die unserer Landeskirche (in Anwendung des TV-L), sehen einen nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch vor. Das LAG Düsseldorf (Urteil vom
18.1.2011, 8 Sa 1274/10) hat im Fall einer 24jährigen Einzelhandelskauffrau entschieden, dass die Klägerin aufgrund einer derartigen tariflichen Staffelung wegen ihres Alters diskriminiert wird. Das Gericht stand ihr daher den höchstmöglichen tariflichen Urlaubsanspruch zu.
Das Landesarbeitsgericht stellte fest, dass eine tarifliche Staffelung grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, wenn sie einem legitimen Ziel dient. Dies sei aber bei einer Staffelung, allein abhängig vom Alter, nicht gegeben. Die Revision ist zugelassen. Man darf gespannt sein, wie dieses Urteil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beeinflussen wird.
Siegfried Wulf |