In der ADK-Sitzung am 1. März 2010 wurde der Antrag des Arbeitnehmerbündnisses auf einen unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel von der Arbeitgeberseite abgelehnt.
Inzwischen wurden von Seiten der Arbeitnehmervertreter in der ADK durch den mvv-k Einwendungen gegen diesen Beschluss erhoben.
Die Auseinandersetzung geht also in eine weitere Runde.
Als Konsequenz wird das Thema in der ADK weiter beraten und in der Regel innerhalb von 3 Monaten erneut beschlossen. Werden aufgrund des dann gefassten Beschlusses von einer einwendungsberechtigten Stelle wiederum Einwendungen erhoben, dann wird ein Schlichtungsverfahren nach den Regeln des Mitarbeitergesetzes eingeleitet. Mit Novellierung des Mitarbeitergesetzes im Jahr 2007 wurde die sogenannte "Zwangsschlichtung" durch ein Schlichtungsverfahren abgelöst, welches versucht, im Konsenzverfahren eine Einigung herbeizuführen. Schließen sich die ADK-Parteien nicht mehrheitlich dem Ergebnis dieses zweistufigen Schlichtungsverfahrens an, könnte es auch beim augenblicklichen Stand der Dinge bleiben.
Die Fragestellung des unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels könnte das erste Schlichtungsverfahren nach Neufassung des Mitarbeitergesetzes sein.
Siegfried Wulf