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Verweigerung des Anspruchs auf Einmalzahlung

Die ADK hatte am 10. Juni 2008 unter anderem die Auszahlung einer Einmalzahlung mit dem Juligehalt beschlossen, welche gestaffelt nach Vergütungs- oder Lohngruppe für einen Vollzeitbeschäftigten 910 Euro, 610 Euro oder 210 Euro betragen sollte. Inzwischen ist das Geld auf den Gehaltskonten der Beschäftigten angekommen.

Wie die Gewerkschaft ver.di berichtet, soll es in Einzelfällen zu einer Verweigerung der Auszahlung gekommen sein. Dabei handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches ohne Unterbrechung verlängert wurde und einen Auszubildenden, welcher im Juli nach Beendigung der Ausbildung in ein Dienstverhältnis übernommen wurde. Insbesondere soll es aber Probleme im Bereich der DVO-Anwender in der Diakonie geben.

Sollten Beschäftigte bei Überprüfung ihrer Juli-Gehaltsabrechnung feststellen, dass sie keine Einmalzahlung erhalten haben, empfehlen wir ihnen, sich zur Klärung des Sachverhaltes an ihre zuständige MAV oder eine der Arbeitnehmerorganisationen zu wenden.

Zur Information anbei das Schreiben der Gewerkschaft ver.di.

Siegfried Wulf

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