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Änderung des Mitarbeitergesetzes bezüglich automatischer Übernahme von Tarifänderungen im Land Niedersachsen beschlossen

Am 10. Juni 2008 hat der Rat der Konföderation den § 27 des Mitarbeitergesetzes geändert. Dabei geht es um die Regelung der Übernahme tariflicher Änderungen im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen (TV-L).

Bisher sah das Mitarbeitergesetz eine automatische Übernahme von Tarifänderungen des Landes Niedersachsen für den kirchlichen Bereich vor, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt von einer der dazu berechtigten Parteien Verhandlungen darüber beantragt wurden. Da Tarifänderungen seit einiger Zeit nicht mehr im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht werden, war eine Anpassung der Bestimmungen im Mitarbeitergesetz notwenig.

Die in der ADK vertretenen Arbeitnehmerorganisationen (mvv-k, VkM, ver.di) forderten deutlich die Einführung einer automatischen Übernahme der Tarifänderungen im Land Niedersachsen für den kirchlichen Bereich und warben wie bei der vorhergehenden Änderung des Mitarbeitergesetzes um Beteiligung im Rahmen eines runden Tisches. Dies wurde vom Rat abgelehnt. Der Ratsbeschluss dreht das Übernahmeprinzip nun um. Tarifänderungen im Land Niedersachsen können im kirchlichen Bereich zukünftig nur wirksam werden, wenn eine der berechtigten Stellen einen entsprechenden Antrag stellt und dieser erfolgreich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission durchläuft.

Es gibt also in Zukunft keine "Tarifübernahmeautomatik". Somit wird die Stärke der Arbeitnehmerseite für die Durchsetzung tariflicher Forderungen ausschlaggebend sein.

Siegfried Wulf

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