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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Landeskirchenamt und Gesamtausschuss wollen Bildung von Arbeitsschutzkreisen auf Kirchenkreisebene fördern

Das Landeskirchenamt hat in seiner Rundverfügung K3/2008 verdeutlicht, dass es die Bildung von Arbeitsschutzkreisen auf Kirchenkreisebene begrüßt. Man verspricht sich davon, dass derartige Arbeitsschutzkreise bei die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften vor Ort förderlich sein können.

Der Arbeitsschutzausschuss der hannoverschen Landeskirche, in dem auch der Gesamtausschuss mit zwei Mitgliedern vertreten ist (siehe auch Seite "Arbeitssicherheit" auf der GA-Homepage), möchte dieses Anliegen ebenfalls fördern, da er sich von der Bildung von Arbeitsschutzkreisen eine deutliche Stärkung des Gedankens der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vor Ort verspricht.

Der Gesamtausschuss plant daher, in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt und der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) im Jahr 2009 einen Fortbildungstag für Mitarbeitervertreter zur Förderung des Arbeitssicherheitsgedankens und der Bildung von Arbeitsschutzkreisen durchzuführen. Den Mitarbeitervertretungen kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu. Immerhin besteht im Rahmen des Mitarbeitervertretungsgesetzes § 40 ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Verhütung von sonstigen Gesundheitsgefahren. Dies schließt auch ein Initiativrecht der Mitarbeitervertretungen ein. Ebensfalls sind sie gemäß § 36 MVG dafür zuständig, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu fördern.

Wir wollen daher schon jetzt die MAV´en bitten, sich mit den Fragestellungen, welche ein Arbeitsschutzkreis aufwirft, auseinanderzusetzen und die Bildung eines solchen im eigenen Kirchenkreis zu initiieren.

Siegfried Wulf

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