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der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Einmalzahlungen mit dem Juli-Gehalt nur unter Vorbehalt

Beschluss über Tarifeinigung hat noch keine Gültigkeit erlangt

Das am 10. Juni 2008 in der ADK beschlossene neue kirchliche Tarifrecht ist noch nicht rechtswirksam geworden, da noch nicht alle berechtigten Parteien ihren Verzicht auf einen Widerspruch erklärt haben.

Laut Mitarbeitergesetz § 26 (4) wird ein Beschluss der ADK über eine Änderung der Dienstvertagsordnung (DVO) erst wirksam, wenn keine der berechtigten Stellen innerhalb eines Monats Einwendungen gegen diesen Beschluss erhebt. Diese Frist ist noch nicht abgelaufen.

Zwar haben sich die ADK-Parteien am 10. Juni darauf geeinigt, möglichst bis zum 27. Juni 2008 mitzuteilen, dass auf Einwendungen verzichtet wird, dies ist bisher aber nicht von allen Seiten geschehen. Laut Aussage des Arbeitnehmerlagers ist von dieser Seite der Verzicht auf Einwendungen erklärt worden. Der mvv-k berichtet auf seiner Homepage, dass die Landeskirche Braunschweig sich bisher nicht zur Tarifeinigung erklärt haben soll.

Das Landeskirchenamt hat in einer Nachricht per E-Mail an die Personalstellen diese bevollmächtigt, unter dem Vorbehalt der Rückforderung die im Juli anstehende Sonderzahlung trotzdem auszuzahlen. Man scheint dort nicht damit zu rechnen, dass eine der Parteien doch noch von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Zusätzlich ist der ADK-Beschluss vom 10. Juni 2008 über die Sonderzahlung im Wortlaut angefügt.

Wir werden sehen, ob wir kirchlichen Beschäftigten nach einem hoffentlich erholsamen Sommerurlaub gestärkt unsere Tätigkeit wieder aufnehmen können oder uns die Landeskirche Braunschweig einen heißen Herbst bescheren wird.

Siegfried Wulf

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