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Einigung auf neues kirchliches Tarifrecht auf Grundlage des TV-L

Gestern Nachmittag ist es in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission zu einer Einigung über das zukünftige kirchliche Tarifrecht auf Basis des TV-L im Land Niedersachsen gekommen. Die einwendungsberechtigten Stellen wurden gebeten, bis zum 27.06.2008 den Verzicht auf Einwendungen zu erklären, damit die Bestimmungen ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden können.

Ab dem 1. Januar 2009 wird das neue kirchliche Tarifrecht Anwendung finden. Damit gehört der alte BAT für Angestellte und der MTArb für Arbeiter der Vergangenheit an. Zukünftig orientiert sich das neue kirchliche Tarifrecht am TV-L, dem seit 2006 geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Land Niedersachsen.

Wichtig für die Geldbörsen der kirchlichen Beschäftigten: Bisher im Land Niedersachsen geleistete Einmalzahlungen und die dort seit dem 01.01.2008 eingetretene Tariferhöhung von 2,9 % wird den kirchlichen Mitarbeitern schon in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Einmalzahlung, die je nach Entgeltgruppe 910, 610 oder 210 € für Vollzeitbeschäftigte beträgt, erfolgt im Juli 2008. Die 2,9 % Lohnerhöhung ab 2008 wird in 2 Sonderzahlungen im August und Dezember 2008 überwiesen. Die Jahressonderzahlung (zusammengefasstes ehemaliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird im November 2008 nach den Regelungen des TV-L gezahlt. Sie beträgt je nach Entgeltgruppe 95, 80, 50 oder 35% eines Monatsgehaltes. Ab dem 01.01.2009 wird für alle Beschäftigten eine einheitliche Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden festgelegt.

Nicht gelungen ist es der Arbeitnehmerseite, für das deutlich spätere Inkrafttreten der Regelungen des TV-L zusätzliche Leistungen auszuhandeln. Sobald ausführlichere Informationen aus der ADK vorliegen, wird der Gesamtausschuss berichten.

Siegfried Wulf

 
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