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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 0,30 €/km zum 01.07.08 beschlossen

Wie schon im Mai angekündigt, hat der Rat der Konföderation auf seiner Sitzung am 10. Juni 2008 beschlossen, die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung von Privatfahrzeugen für Dienstfahrten anzuheben. Dabei hat man sich an den Höchstgrenzen der steuerlichen Absetzbarkeit orientiert. Somit beträgt die Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten mit dem PKW ab 1. Juli 0,30 €/km. Obwohl erst nicht vorgesehen, beschloss der Rat nach Hinweis des Mitarbeitervertretungsverbandes (mvv-k) auf die steuerlichen Bestimmungen, zusätzlich eine Mitnahmeentschädigung von 2 Cent je mitgenommener Person zu gewähren.

Der Gesamtausschuss forderte seit mehreren Jahren die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung.

Siegfried Wulf

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