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Mitarbeitergesetz soll geändert werden

Neben den Verhandlungen in der ADK über die Übernahme des TV Länder gibt es derzeit noch eine weitere Baustelle: die Änderung des Mitarbeitergesetzes. In der Vergangenheit wurden Änderungen im Tarifvertrag der Länder über das Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese (amtliche) Bekanntmachung war das Startzeichen für die ADK, ggf. über diese Änderungen zu beraten oder sie einfach zu übernehmen.

Nun hat das Land Niedersachsen seine Bekanntmachungspraxis verändert, sodass es nun eine Anpassung des Mitarbeitergesetzes geben muss. Hier liegen wieder unterschiedliche Vorstellungen von Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen vor: Die Arbeitnehmerorganisationen möchten, dass es dabei bleibt, dass die Übernahme der Tarife die Regel bleibt und nur Veränderungswünsche beantragt werden müssen; die Arbeitgeber fordern eine Umkehr: wenn die Tarife des Landes übernommen werden sollen, soll es dazu einen extra Antrag geben.

Neben den strittigen Inhalten gibt es auch einen Dissens über das Verfahren der MG Änderung. Die Arbeitnehmerorganisationen stimmen einer einseitigen Ausgestaltung durch den Rat nicht zu und plädieren für eine Änderung des MG durch eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe. Dieses Anliegen  ist dem Rat der Konföderation zugeleitet worden.

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