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ADK erzielt grundsätzliche Einigung über Anwendung der Entgelttabelle des TV-L

In die Verhandlungen der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission kommt eine fast schon nicht mehr erwartete Dynamik. Allzulange hakten die Verhandlungen an den Abkopplungsvorstellungen der Arbeitgeberseite und dem unverblümten Versuch, kirchliche Beschäftigte in Zukunft dauerhaft deutlich unter den neuen Tarifvertrag des Landes Niedersachsen abzusenken. Dabei muss bedacht werden, dass der TV-L für die öffentlichen Arbeitgeber gegenüber dem früher angewandten BAT schon deutliche finanzielle Entlastungen mit sich bringt.

In der ADK-Sitzung am 18. April haben sich die Verhandlungsparteien grundsätzlich auf die Übernahme der Entgelttabelle des TV-L geeinigt. Auch soll die zukünftige Jahressonderzahlung gestaffelt entsprechend dem TV-L gezahlt werden. Allerdings wird es keine wortgleiche Umsetzung des TV-L geben. Dies wird besonders deutlich bei der Frage der Überleitung und dem Leistungsentgelt.

Ein Leistungsentgelt wird es in der Konföderation nicht geben. Bei der Überleitung wird man sich am TV-Ü orientieren, allerdings unter Weglassung des Strukturausgleichs. Andererseits soll es nicht zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit kommen und bei der 38,5 Stundenwoche bleiben.

Die Einigung bei den oben aufgeführten Punkten wurde unter dem Vorbehalt getroffen, dass man sich auch über die noch offenen Fragen einigt. Dies sind z. B. die Frage des Zeitpunktes des Inkrafttretens des neuen Tarifwerkes, die Höhe der Einmalzahlungen für die im TV-L in der Vergangenheit schon geleisteten Zahlungen, die kirchliche Beschäftigte bisher nicht erhalten haben und die Übernahme anderer Regelungen der DVO, die auch bisher schon von alten BAT abwichen.

Da sich inzwischen deutlich abzeichnet, dass es nicht zu einer wortgleichen Übernahme des TV-L kommen wird, die Arbeitgeber aber andererseits von ihrer Forderung nach einer eigenständigen DVO, abgekoppelt vom öffentlichen Dienst, abgerückt sind, wird es besonders wichtig sein, dass verhandelte Veränderungen nicht zu substantieller Schlechterstellung kirchlicher Beschäftigter im Vergleich zum öffentlichen Dienst führen.

Siegfried Wulf

Erklärung von ver.di und VkM zur ADK-Sitzung vom 18.04.2008

Angepasster Zeitplan für die Verhandlungen in der ADK

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