Nun kann also ohne Vorbehalt gehandelt werden. Inzwischen haben alle widerspruchsberechtigten Parteien erklärt, dass sie keine Einwendungen gegen die von der ADK am 10. Juni gefassten Beschlüsse erheben werden. Die vom Landeskirchenamt veranlasste vorbehaltliche Auszahlung der Sonderzahlung im Juli diesen Jahres ist somit hinfällig, die Gefahr einer Rückforderung der Sonderzahlung besteht nicht mehr.
Es sei hier noch einmal daran erinnert, dass die ADK in ihrer Sitzung am 10. Juni ein ganzes Paket an Beschlüssen gefasst hat, welches Auswirkungen in unterschiedlichen Bereichen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten haben wird. Zur umfassenden Information und zum intensiven Studium das entsprechende Material anbei.
Auch hat das Landeskirchenamt eine Information für die kirchlichen Beschäftigten erstellt, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammblattbeilage erhalten sollen.
Stammblattbeilage des Landeskirchenamtes
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