Das Arbeitnehmerbündnis der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (Verbände mvv-k und VkM, Gewerkschaft ver.di) hat einen Antrag
auf Übernahme des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L Länder 2006) in der für das Land Niedersachsen geltenden Fassung ab 01. 11. 2006 für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse in der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen in die ADK eingebracht. Dies steht in deutlichem Gegensatz zum Antrag der Arbeitgeberseite, sich vom Tarifgefüge des Öffentlichen Dienstes zu lösen und ein eigenes Tarifwerk zu schaffen.
Die Arbeitnehmerorganisationen begründen ihren Antrag damit, dass sich die Anbindung an den Öffentlichen Dienst in der Vergangenheit bewährt hätte und
für annähernd gleiche Bedingungen im Sozial-, Gesundheits- und Verwaltungssektor und somit für die gleichen Wettbewerbsbedingungen der Anbieter sozialer Leistungen gesorgt hätte. Eine Schlechterstellung kirchlicher Beschäftigter innerhalb eines kircheneigenen Tarifvertrages hätte
für die Branche einen Wettlauf um die niedrigsten Personalkosten zur Folge.
Auch müsse für die Zukunft eine angemessene Vergütung gewährleistet werden, um gut qualifizierte
Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Der mvv-k berichtet auf seiner Homepage von deutlichen Schlechterstellungen gegenüber dem Öffentlichen Dienst im Entwurf der Arbeitgeberseite. Der Arbeitgeberentwurf ist auf der mvv-k-Homepage einsehbar. |