Die hannoversche Landeskirche teilt in ihrer Allgemeinverfügung vom 20.04.2007 für den Bereich der Kindertagesstätten unter anderem mit, in welcher Art und Weise der Schutzauftrag der Kindertagesstätten bei Kindeswohlgefährdung in Zukunft zu gewährleisten sei. Als Anlage ist dieser Allgemeinverfügung eine "Gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder" beigelegt.
Neben der Beleuchtung des allgemeinen Schutzauftrages und seiner Umsetzungsmöglichkeiten wird im Zweiten Abschnitt insbesondere die Persönliche Eignung der in der Kindertagesstätte beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt gestellt. Um diese sicher zu stellen, soll von Stellenbewerbern in Zukunft die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt werden. Aber auch in kirchlichen Kindertagesstätten beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in regelmäßigen Abständen alle 5 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Um eine solche Forderung auf rechtlich zweifelsfreie Beine zu stellen, liegt inzwischen ein diesbezüglicher Antrag der Arbeitgeberseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vor.
Viele Kita-Beschäftigte fühlen sich durch eine solche Forderung unter einen Pauschalverdacht gestellt und fordern andere Formen zur Überprüfung der Sicherstellung der persönlichen Eignung.
Der Mitarbeitervertretungsverband äußert sich in einer Stellungnahme zu den Forderungen der Landeskirche.
Siegfried Wulf |