Änderung der Grundsätze zur Eigenbeteiligung
bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Hannover, den 19. Februar 2007
Die allgemeine Verfügung betr. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
von 14. Juni 1983 (Kirchl.
Amtsbl. S. 61), zuletzt geändert am 1. November 2005
(Kirchl. Amtsbl. S. 261), wird wie folgt geändert:
I. Abschnitt I Nummer l wird wie folgt geändert:
1. „Die Eigenbeteiligung für die Teilnahme an einer
Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung, die wenigstens
eine Übernachtung einschließt, beträgt
mindestens 8 Euro pro Tag für Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, die nur bis zu 50 % der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt
sind, mindestens 12 Euro pro Tag für Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen, die bis zu 75 % der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt
sind, und im Übrigen mindestens 15 Euro pro
Tag. Von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern soll keine Eigenbeteiligung erhoben
werden. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.“
Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
soll keine Eigenbeteiligung erhoben
werden.“
II. Die Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung
im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Das Landeskirchenamt
Dr. v. Vietinghoff
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