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der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Besoldungserhöhung bei kirchlichen Beamten/ Neue Regelungen beim Erholungsurlaub für Kirchenbeamte

Jetzt haben es alle Kirchenbeamten schwarz auf weiß. Mit ihrer letzten Bezügeabrechnung wurde ihnen mitgeteilt, dass die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge analog zu den im Land Niedersachsen gefassten Beschlüssen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 3,0 % erhöht werden. Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt.

Neues gemeinsames Kirchenbeamtengesetz auf EKD-Ebene

Seit dem 1. April 2007 gilt in der hannoverschen Landeskirche ein gemeinsames Kirchenbeamtengesetz aller Gliedkirchen der EKD. In diesem Rahmen wurden auch die Bestimmungen über den Erholungs- und Sonderurlaub der Kirchenbeamtenschaft in der hannoverschen Landeskirche per Rechtsverordnung neu geregelt. Danach wird zukünftig keine Jubiläumszuwendung mehr zum 25jährigen und 40jährigen Dienstjubiläum gezahlt. Stattdessen wird als Ausdruck der Wertschätzung für einen langjährigen Dienst bei demselben Dienstherrn zu bestimmten Jubiläumszeitpunkten jeweils einmalig zusätzlicher Erholungsurlaub gewährt.
Der einmalig gewährte zusätzliche Erholungsurlaub beträgt bei Beschäftigung bei demselben Dienstherrn nach:

  • 10 Jahren: Urlaub in Höhe von 3 Arbeitstagen
  • 20 Jahren: Urlaub in Höhe von 6 Arbeitstagen
  • 30 Jahren: Urlaub in Höhe von 9 Arbeitstagen
  • 40 Jahren: Urlaub in Höhe von 12 Arbeitstagen.

Wir können gespannt sein, welche Einkommensverbesserungen in der ADK für den Bereich der Arbeiter und Angestellten erzielt werden können. Von entscheidender Bedeutung dürfte das Ergebnis des Gesamtpaketes der Umstellung auf ein neues Tarifwerk sein.

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