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Ab dem 1. November 2006 gilt im Land Niedersachsen der TV-L/ Auswirkungen auf kirchliche Beschäftigungsverhältnisse

Für die Angestellten und Arbeiter des Landes Niedersachsen tritt zum 1. November 2006 der neue Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft. Er löst damit den bisher geltenden BAT und MTArb ab. Da diese beiden Tarifwerke über die Bezugnahme in der Dienstvertragsordnung (DVO) auch für die kirchlichen Beschäftigten unserer Landeskirche gelten, stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat die Einführung des neuen Tarifvertrages auf die kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse?

Das Landeskirchenamt (LKA) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass der neue TV-L nur dann auch für den Bereich der Konföderation wirksam wird, wenn nicht innerhalb eines Monats nach amtlicher Bekanntmachung des neuen Tarifvertrags Verhandlungen bei der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) beantragt würden. Bisher wurde allerdings der TV-L für das Land Niedersachsen nicht amtlich bekannt gemacht. Es ist aber davon auszugehen, dass die kirchlichen Arbeitgeber nach Bekanntmachung des Tarifvertrages Verhandlungen über die Übernahme beantragen werden, da sie ein abgesenktes kircheneigenes Tarifwerk durchsetzen wollen.

Der BAT und MTArb finden also im Bereich der DVO weiterhin Anwendung, bis man sich in der ADK auf eine Neuregelung beziehungsweise Übernahme des TV-L einigen wird.

Siegfried Wulf

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