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Tarifabschluss im Bereich der Länder nach 14 Wochen Streik

Nach über 14 Wochen Streik haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Tarifgemeinschaft der Länder auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Weite Bereiche des schon bei den Ländern geltenden TVöD wurden übernommen. Insbesondere bei der umstrittenen Wochenarbeitszeit und der Jahressonderzahlung wurden abweichende, im Detail hochkomplizierte Regelungen getroffen.

Für jedes Bundesland wird anhand einer komplizierten Formel (die Ermittlung erfolgt aus der Anzahl der Beschäftigten, welche noch auf 38,5-Std.-Basis und denen, welche auf auf höherer Std.-Basis beschäftigt sind) eine neue durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ermittelt. Diese schwankt laut ver.di zwischen 38,7 Wochenstunden in Schleswig-Holstein und 39,73 Wochenstunden in Bayern. Für Niedersachsen gibt ver.di die neue regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit mit 39,32 Stunden an. Aber keiner wird diese Stundenzahl arbeiten müssen. Da man für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z. B. auch Erzieherinnen in Kindertagesstätten) weiterhin eine 38,5 Std.-Woche vereinbart hat, muss die Differenz bei der Arbeitszeit dieser Mitarbeitergruppen auf die anderen Arbeitnehmer aufgeschlagen werden, um die durchschnittliche Arbeitszeit von 39,32 Std. zu erreichen. Wieviel dies sein wird, muss noch berechnet werden und hängt vom Verhältnis der Mitarbeitergruppen zueinander ab.

Hat der Abschluss in Niedersachsen Auswirkungen auf den kirchlichen Bereich?

Selbstverständlich gilt über die Dienstvertragsordnung immer noch die Bezugnahme auf die Regelungen des öffentlichen Dienstes im Land Niedersachsen. Beantragt keine der Parteien der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission Verhandlungen in der ADK, dann wird dieser Tarifabschluss automatisch auch bei Kirche Gültigkeit erlangen. Andererseits wissen wir, dass sich unsere Kirche vollständig vom Öffentlichen Dienst lösen will und nach Möglichkeit noch deutlich schlechtere Bedingungen durchsetzen will. Trotzdem wird sich der Tarifabschluss sicherlich auf die Verhandlungen in der ADK auswirken.

Zu einer ersten Information hier die Tarifvereinbarung, welche in dieser Woche noch durch eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder gebilligt werden muss und eine Tarifinformation der Gewerkschaft ver.di.

Siegfried Wulf

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