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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Sind die Beschlüsse zur Streichung des Urlaubsgeldes und Kürzung des Weihnachtsgeldes rechtswidrig?

Auf einer Veranstaltung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) am 13.11.2006 in Oldenburg trugen die Juristen Rechtsanwalt Köhler und DGB-Anwalt Krieger vor, dass sie den Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 01.12.2004 auf dauerhafte Abschaffung des Urlaubs- und befristete drastische Absenkung des Weihnachtsgeldes für unwirksam halten. Es sei deshalb dringend geboten, die entsprechende Geltendmachung der Zahlungen beim Arbeitgeber einzureichen, damit die
Ausschluss- und Verjährungsfristen nicht einsetzen können. Dieser Schritt der Geltendmachung ist kostenlos, aber anspruchssichernd. In der Oldenburgischen Landeskirche sollen schon 2.500 von 3.500 Beschäftigten die Geltendmachung ihrer Ansprüche an ihre Arbeigeber angemeldet haben.

Begründet wird diese Rechtauffassung unter anderem unter Heranziehung der BAG Rechtsprechung mit erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit dieser Kürzungsentscheidung.

Die kirchlichen Arbeitgeber gehen natürlich davon aus, dass die betreffenden Beschlüsse der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) rechtwirksam zustande gekommen seien.

Eine rechtliche Beurteilung der oben aufgeführten Rechtsauffassungen fällt schwer. Dementsprechend können die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche auch nicht abgeschätzt werden. Die Vorträge auf der Veranstaltung können auf der Homepage des Mitarbeitervertretungsverbandes eingesehen werden. Für alle diejenigen, die sich vorsorglich eventuelle Nachzahlungsansprüche sichern möchten, anbei ein Antragsvordruck.

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