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Neuregelung des Niedersächsischen Personalvertretungsrechts

Am Dienstag, dem 29.08.2006 soll im niedersächsischen Kabinett das neue Personalvertretungsgesetz beschlossen werden. Forderungen von Kommunalverbänden und Landesrechnungshof, die Mitwirkungsrechte der Personalräte einzuschränken und die Zahl der Vertreter zu verringern, schlägt die Regierung aus. Lediglich an einer Stelle soll gekürzt werden. Wenn sich Behördenleitung und Personalrat nicht einig sind, soll das Verfahren zu ihrer Verständigung verkürzt werden.

Gegenüber dem Innenministerium haben sowohl der DGB, als auch der Beamtenbund mitgeteilt, dass sie mit dem Gesetzentwurf "grundsätzlich einverstanden" seien. Die Kommunalverbände hingegen hatten weitere Einschnitte verlangt. Nach ihren Vorstellungen sollte der Personalrat nicht mehr bei allen personellen und organisatorischen Fragen beteiligt werden, außerdem sollten die Mitglieder weniger als bisher für ihre Aufgaben vom Dienst freigestellt werden können. Die Landesregierung lehnte dies ab. Die Freistellung habe sich "in der Praxis bewährt".

Eine solche Mitarbeiterfreundlichkeit scheint unserer Landeskirche fremd zu sein. Schon vor Monaten wurde von der Arbeitgeberseite ein Antrag auf neuerliche Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes gestellt. Ziel ist es insbesondere, den Freistellungsanspruch der Mitarbeitervertretungen drastisch zu reduzieren. Realisiert man den Verlust an Freistellungsmöglichkeiten durch die Umsetzung der Einsparbeschlüsse der Synode (Personalreduzierungen, Zusammenlegungen, Outsourcing), dann würden bei einer Durchsetzung der neuerlichen Kürzungsbegehren viele MAV´en einen Großteil ihrer Handlungsfähigkeit verlieren.

Siegfried Wulf

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