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Hannoversche Landeskirche fordert Novellierung des MVG

Arbeitsbedingungen der MAV´en würden sich drastisch verschlechtern

Im Rahmen der Einsparbeschlüsse der hannoverschen Landessynode vom November 2005 hat sich das Landeskirchenamt schon im März diesen Jahres an die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit dem Antrag gewandt, das erst vor kurzem novellierte Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) erneut zu verändern.

Ziel soll es sein, durch die Verschlechterung des Ausstattungs- und Mitbestimmungsstandards der MAV`en massive Kosteneinsparungen zu erzielen. Dass sich dadurch die Handlungsfähigkeit der MAV´en drastisch verschlechtern würde, nimmt man zumindest billigend in Kauf. Sieht man gleichzeitig, dass sowohl die Vereinbarung über den Freistellungsumfang und die Verwaltungsstundenausstattung mit dem Gesamtausschuss von Seiten des Landeskirchenamtes gekündigt worden ist und den Arbeitnehmervertretern in der ADK nur noch 1,5 statt bisher 2 Freistellungen angeboten werden, kann allerdings auch der Verdacht aufkommen, dass die Arbeitnehmerseite gezielt geschwächt werden soll.

Was wünscht sich das Landeskirchenamt? Vorstellbar sind für die Arbeitgeberseite Verschlechterungen in allen Bereichen. Für das LKA denkbar wäre der Wegfall der gemeinsamen MAV´en auf Kirchenkreisebene. Dann müssten die Mitarbeiter jeder Gemeinde eine eigene MAV bilden. Kleine Dienststellen ständen ohne Arbeitnehmervertretung da. Nach den Vorstellungen der Landeskirche sollten kurzfristig Beschäftigte und Vertretungskräfte nicht mehr als Mitarbeiter im Sinne des MVG gelten. Teilzeitbeschäftigte sollten zur Ermittlung der Mitgliederzahl der MAV und des Freistellungsumfangs nur noch mit ihrem entsprechenden Anteil an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Fortbildungsansprüche von MAV-Mitgliedern sollten eingeschränkt werden. Auch eine Einschränkung der Freistellungsstaffel wird ins Auge gefasst. Die Informationsrechte der MAV´en möchte man gerne einschränken, indem aus der Ist- eine Soll-Vorschrift werden soll.

All dies soll nach dem Willen der hannoverschen Landeskirche mit den an einem Novellierungsprozess beteiligten Kräften diskutiert werden. Käme es zu einer Durchsetzung der hannoverschen Arbeitgeberforderungen würde der Mitbestimmungsgedanke in unserer Kirche ad absurdum geführt und viele kirchliche Beschäftigte ständen ohne wirkungsvolle Arbeitnehmervertretung da.

Siegfried Wulf

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