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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Erste Einzelheiten des geplanten "kircheneigenen Tarifwerkes" werden bekannt

Wie der Mitarbeitervertretungsverband (mvv-k) in einer Mail an alle Mitarbeitervertretungen der hannoverschen Landeskirche mitteilte, liegt ihm der Entwurf der Arbeitgeberseite für ein "kircheneigenes Tarifwerk" vor. Es wird eine kirchliche Arbeitsvertragsordnung (KAO) angestrebt, die deutlich unter dem Tarifniveau des öffentlichen Dienstes liegen soll. Es soll eine Absprache der leitenden Kirchenjuristen geben, dieses Tarifwerk in fast allen West- und Ostkirchen mit Ausnahme von Baden, Würtemberg, Hessen-Nassau und Nordelbien einzuführen. Diese Pläne der kirchlichen Arbeitgeber hat das vom mvv-k entsandte ADK-Mitglied Siegfried Wulf zusammengefasst und mit dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) verglichen.

Des Weiteren teilt der mvv-k mit, dass die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) am 21. April zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen wird. Da die letzte Konföderationssynode am 11. März nicht beschlussfähig war, und daher wiederholt werden muss, sieht er die Chance noch kurzfristig das Mitarbeitergesetz zu verändern, in dem die Spielregeln für den Dritten Weg festgelegt sind. Laut mvv-k soll in der ADK bereits ein Antrag der Arbeitgeberseite vorliegen, durch den die Versetzbarkeit von Beschäftigten vereinfacht werden soll. Der genaue Inhalt des Antrags ist dem mvv-k allerdings noch nicht bekannt, da er bisher nicht in der ADK vertreten war.

Auch der Verband kirchlicher Mitarbeiter äußert sich auf seiner Homepage zum geplanten "kircheneigenen Tarifrecht":

"Wenn es nach Wünschen der EKD gehen würde, sollte ein eigenes einheitliches kirchenspezifisches Tarifrecht für möglichst alle Landeskirchen eingeführt werden. Dies wurde uns auf einer Veranstaltung des KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) durch Herrn Fey (EKD) bestätigt.

In den Landeskirchen in Deutschland wird unterschiedliches Tarifrecht angewandt. Die einen haben sog. eigene Tarifverträge (Nordelbien), andere haben schon den neuen TVöD übernommen (ARK Baden hat die Anwendung des TVöD ab dem 01.01.2006 beschlossen) und andere kündigen gerade die bisherigen Tarifverträge (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz / EKBO).

In den Landeskirchen in Niedersachsen sind die tarifrechtlichen Bestimmungen an denen des Landes Niedersachsen auszurichten. Aber was tun, wenn sich im Land Niedersachsen über Jahre nichts tut?

Wie allgemein bekannt ist, haben Verhandlungen zum BAT / TVöD für die Beschäftigten im Land Niedersachsen wegen mangelnder Kommunikationsbereitschaft über nahezu drei Jahre nicht stattgefunden.

Die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber im Land Niedersachsen, sich auf Einkommensverbesserungen der Beschäftigten einzulassen, ist weiterhin nicht erkennbar. Gekündigte Tarifverträge oder Tarifvertragsbestandteile zeigen eher das Gegenteil. Und die kommunalen Arbeitgeber haben sich den Nettigkeiten des Land Nds. schnell angepasst!  Der Streik von ver.di Mitgliedern im öffentlichen Dienst war schließlich nicht unbegründet!!

Aufgrund der bisherigen Handlungsweise öffentlicher Arbeitgeber ist zu befürchten, dass auch in Zukunft weitere Kündigungen von Tarifvertragsbestandteilen folgen werden, die dann auch ihre Wirkungen im kirchlichen Bereich entfalten; unabhängig davon, ob das Tarifwerk BAT oder TVöD heißen wird. Eine verlässliche Regelung ist ein Tarifvertrag schon seit Jahren nicht mehr.

Ob eine Ausrichtung an den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes weiterhin Sinn macht, wird  auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes beleuchtet werden müssen.

Der Entwurf eines neuen "kircheneigenen" Tarifwerks, das bislang nur auf Arbeitgeberseite ohne Einbeziehung der beruflichen Vereinigungen erarbeitet worden ist, liegt - wie nicht anders zu erwarten - in wesentlichen Punkten erheblich unter den Regelungen des TVöD/ BAT und der Dienstvertragsordnung."

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