Ob und welche Steigerungen für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) verhandelt
werden, ist ungewiss. Gegenwärtig blockiert die Dienstnehmerseite die ADK-Verhandlungen,
weil Veränderungen im Mitarbeitergesetz durchgesetzt werden sollen. Obwohl
nur die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen das Mitarbeiterrecht
ändern kann und diese Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat, hält die Dienstnehmerseite
an der Blockade fest. Sie behindert damit die Fortentwicklung der Dienstvertragsordnung,
so dass auch über die linearen Gehaltssteigerungen nicht entschieden
werden kann. Ob das tatsächlich im Interesse der kirchlichen Mitarbeiterschaft ist,
werden die Blockierer ihren Wählern erklären müssen.
3. Im Haushaltsjahr 2007 entfällt das Weihnachtsgeld für alle Berufsgruppen. Für
die privatrechtlich Beschäftigten war zwar abgemacht, über den Wegfall des Weihnachtsgeldes
nochmals zu verhandeln. Durch die rechtswidrige Blockade der Dienstnehmerseite sind Verhandlungen nicht möglich. Ergo: Was nicht verhandelt werden
kann, kann auch nicht gezahlt werden! Damit werden die privatrechtlich Beschäftigten
in 2007 so behandelt wie die Pastoren- und Kirchenbeamtenschaft, die durch Übernahme des Landesrechts schon ab 2005 auf das Weihnachtsgeld vollständig
verzichten muss.
Für das Haushaltsjahr 2008 ist das Weihnachtsgeld ebenfalls nicht berücksichtigt.
Zwar lebt das Weihnachtsgeld für die privatrechtlich Beschäftigten nach der gegenwärtigen
Rechtslage ab 2008 wieder auf. (Die Schlichtungskommission hatte 2002 nur
zeitlich befristet bis 2007 in die Weihnachtsgeldzahlung eingegriffen.) Die Synode bat
uns aber im Herbst 2005, konsequent über einen dauerhaften Verzicht auf die Sonderzuwendung
(sprich: Weihnachtsgeld) zu verhandeln. Ein unbefriedigendes Verhandlungsergebnis
in der ADK – aus welchen Gründen auch immer - kann nicht durch "eine Erhöhung von Personalmitteln ausgeglichen werden, sondern muss
zwangsläufig zu einem weiteren Personalabbau führen“ – so der klare Beschlusstext
der Landessynode. Im übrigen ist der Wegfall des Weihnachtsgeldes auch aus
Gründen der Gleichbehandlung mit der Pastoren- und Kirchenbeamtenschaft geboten
und für den Haushaltsausgleich 2010 dringend erforderlich. |