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Vizepräsident Dr. Krämer kommentiert in Haushaltsrede Arbeit der ADK - Arbeitnehmerorganisationen reagieren mit Protesterklärung

Am 29. November brachte Dr. Krämer, Vizepräsident des hannoverschen Landeskirchenamtes den Haushalt 2007/ 2008 in die hannoversche Landessynode ein. Im Rahmen seiner Haushaltsrede nahm er auch Stellung zur augenblicklichen Arbeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) und unterstellte dabei den Arbeitnehmerorganisationen eine Blockadehaltung zum Schaden der kirchlichen Beschäftigten. Ebenfalls ging er auf die voraussichtliche zukünftige Zahlung der Sonderzuwendung ein und bestritt ihre weitere Existenzberechtigung, obwohl es bisher keine Verhandlungen darüber in der ADK gegeben hat. Dies führte natürlich zu erbosten Reaktionen der drei Arbeitnehmerorganisationen, welche diese in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck bringen.

Nachfolgend die umstrittene Textpassage, hier die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitgeberorganisationen.

Ob und welche Steigerungen für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) verhandelt werden, ist ungewiss. Gegenwärtig blockiert die Dienstnehmerseite die ADK-Verhandlungen, weil Veränderungen im Mitarbeitergesetz durchgesetzt werden sollen. Obwohl nur die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen das Mitarbeiterrecht
ändern kann und diese Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat, hält die Dienstnehmerseite an der Blockade fest. Sie behindert damit die Fortentwicklung der Dienstvertragsordnung, so dass auch über die linearen Gehaltssteigerungen nicht entschieden werden kann. Ob das tatsächlich im Interesse der kirchlichen Mitarbeiterschaft ist, werden die Blockierer ihren Wählern erklären müssen.

3. Im Haushaltsjahr 2007 entfällt das Weihnachtsgeld für alle Berufsgruppen. Für die privatrechtlich Beschäftigten war zwar abgemacht, über den Wegfall des Weihnachtsgeldes nochmals zu verhandeln. Durch die rechtswidrige Blockade der Dienstnehmerseite sind Verhandlungen nicht möglich. Ergo: Was nicht verhandelt werden kann, kann auch nicht gezahlt werden! Damit werden die privatrechtlich Beschäftigten in 2007 so behandelt wie die Pastoren- und Kirchenbeamtenschaft, die durch Übernahme des Landesrechts schon ab 2005 auf das Weihnachtsgeld vollständig verzichten muss.

Für das Haushaltsjahr 2008 ist das Weihnachtsgeld ebenfalls nicht berücksichtigt. Zwar lebt das Weihnachtsgeld für die privatrechtlich Beschäftigten nach der gegenwärtigen Rechtslage ab 2008 wieder auf. (Die Schlichtungskommission hatte 2002 nur zeitlich befristet bis 2007 in die Weihnachtsgeldzahlung eingegriffen.) Die Synode bat uns aber im Herbst 2005, konsequent über einen dauerhaften Verzicht auf die Sonderzuwendung (sprich: Weihnachtsgeld) zu verhandeln. Ein unbefriedigendes Verhandlungsergebnis in der ADK – aus welchen Gründen auch immer - kann nicht durch "eine Erhöhung von Personalmitteln ausgeglichen werden, sondern muss zwangsläufig zu einem weiteren Personalabbau führen“ – so der klare Beschlusstext der Landessynode. Im übrigen ist der Wegfall des Weihnachtsgeldes auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit der Pastoren- und Kirchenbeamtenschaft geboten und für den Haushaltsausgleich 2010 dringend erforderlich.

 
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