Das, was sich die hannoversche Landeskirche angeblich nicht leisten kann, wird im Bereich der württembergschen Landeskirche umgesetzt. Zum 1. Oktober 2006 wird der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) mit einigen kirchenspezifischen Änderungen in die dort gültige KAO (entsprechend unserer DVO) übernommen. Wichtig dabei: Nicht nur der Tarifvertrag wird übernommen, auch die Überleitungsvorschriften des Öffentlichen Dienstes finden Anwendung.
Zu eurer Information anbei der Übernahmebeschluss und eine Presseerklärung der württemberschen Landes-MAV. |