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Arbeitsrechtliche Kommission der EKD verzichtet auf Anrufung der Schlichtung bis zur Einigung über strukturelle Grundlagen eines neuen Tarifwerkes

Im Bereich der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hatte die Arbeitgeberseite in der jüngsten Vergangenheit versucht, sich von der Anbindung an den BAT zu lösen und ein kircheneigenes Tarifwerk zu installieren, welches die kirchlichen Beschäftigten deutlich schlechter stellte als die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Demgegenüber stand die Forderung der Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKD (ARK.EKD) auf Übernahme des neuen TVöD.

In einer Schlichtungsverhandlung am 6. Juli 2006 stellte die Schlichtungskommission auf EKD-Ebene fest, dass sich die Bezugnahme der Dienstvertragsordnung (DVO) nur auf den BAT beziehe und damit nicht automatisch auch eine Übernahme des neuen TVöD beinhalte. Gleichzeitig wehrte sie allerdings auch das Arbeitgeberbegehren nach Schaffung eines vom öffentlichen Dienst vollständig losgelösten kircheneigenen Tarifrechtes ab. Vielmehr gab die Schlichtungskommission den Verhandlungsparteien mit auf den Weg, "aus Anlass der Umstellung des BAT auf den TVöD Verhandlungen mit dem ernsthaften Willen der Einigung zu führen." Dabei sollte die Messlatte der neue TVöD sein, kirchenspezifische Notwendigkeiten sollten allerdings Berücksichtigung finden.

Jetzt verständigten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der ARK.EKD darauf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Vorschläge erarbeiten soll. Gleichzeitig beschloss man, auf die Anrufung der Schlichtung zu zu verzichten, um eine grundlegende Veränderung des derzeitigen Arbeitsrechts durchzusetzen.

Ein auch für die hannoversche Landeskirche wichtiger Vorgang. Immerhin haben auch unsere kirchlichen Beschäftigten über die DVO eine Anbindung an den BAT, es steht auch hier die Einführung des neuen Tarifvertrags im Land Niedersachsen (TV-L) zum 1. November 2006 an und unsere Kirche möchte mit aller Gewalt ein abgesenktes kircheneigenes Tarifwerk durchsetzen. Der vorläufige Verzicht auf die Anrufung der Schlichtung wäre auch bei uns ein gangbarer Weg, um Gespräche in Gang zu bringen.

Hier die sehr interessante Information der Mitarbeiterseite der ARK.EKD

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