Wie einem gemeinsamen Schreiben der drei in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vertretenen Arbeitnehmerorganisationen ver.di, AG - VkM Nds. und mvv-k an den Vorsitzenden der ADK zu entnehmen ist, sagen sie ihre Teilnahme an der für den 1. September geplanten ADK-Sitzung ab. Hintergrund ist, dass es bisher immer noch nicht zu einem Gesprächsangebot des Rates der Konföderation über die Novellierung des Mitarbeitergesetzes gekommen ist. Es gab berechtigte Hoffnung auf Bewegung der Arbeitgeberseite, da der Ratsvorsitzende der Konföderation, Landesbischof Dr. Weber am Rande der Konföderationssynode verschiedentlich Gespräche in Aussicht gestellt hatte. Bisher gab es aber kein konkretes Gesprächsangebot.
Den Arbeitnehmerorganisationen ist eine Novellierung des Mitarbeitergesetzes insbesondere wichtig, um die Voraussetzung für ein partnerschaftliches und faires Miteinander in der ADK auf Augenhöhe zu schaffen. Dabei spielt die Abschaffung der "Zwangsschlichtung" hin zu einem offenen Schlichtungsverfahren eine besondere Rolle. Aber auch der Arbeitgeberseite dürfte an einer Novellierung des Mitarbeitergesetzes gelegen sein. Immerhin wollen sie ein kircheneigenes Tarifrecht durchsetzen, welches deutlich unterhalb des Tarifniveaus des öffentlichen Dienstes angesiedelt sein soll. Auch dies ist nur über eine Änderung des Mitarbeitergesetzes möglich.
Brief der Arbeitnehmerorganisationen in der ADK
Siegfried Wulf |