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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

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Mitarbeiterverbände VkM und mvv-k und Gewerkschaft ver.di lassen ihre Sitze in der ADK ruhen und fordern Novellierung des Mitarbeitergesetzes

Wie schon auf unserer Homepage berichtet, brachten die Vertreter der Mitarbeiterseite auf der konstituierenden Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission ihren Wunsch auf Veränderung der Arbeitsbedingungen innerhalb der ADK vor. Dazu wäre eine Veränderung des Mitarbeitergesetzes notwendig. Die Arbeitgeberseite ließ überdeutlich durchblicken, dass sie an einer Veränderung der Verfahrensweisen in der ADK kein Interesse hätte. Ihrer Meinung nach hätte sich das Verfahren bewährt. Für die Arbeitnehmerseite ist aber eine Veränderung, insbesondere der "Zwangsschlichtung" eine Voraussetzung für eine faire und partnerschaftliche Verhandlungsebene.

Im Nachgang zur konstituierenden Sitzung der ADK einigten sich die Arbeitnehmerorganisationen auf ein gemeinsames Vorgehen. Sie schrieben gemeinsam den Rat der Konföderation als zuständiges Gremium an und forderten ihn auf, in Verhandlungen über eine Novellierung des Mitarbeitergesetzes zu treten. Bis zu einem verbindlichen Beginn von Gesprächen wollen sie ihre Sitze in der ADK ruhen lassen. Außerdem veröffentlichten die drei Organisationen ein nachfolgend abgedrucktes gemeinsames Schreiben an die Mitarbeitervertretungen und Mitarbeiter/innen der drei Landeskirchen mit der Bitte um Unterstützung :

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 21. April 2006 hat sich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) neu gebildet.

Die ADK ist im Wesentlichen zuständig für die Ausgestaltung unserer Arbeitsbedingungen. Diese Arbeitsbedingungen sind wiederum in der DVO - der Dienstvertragsordnung - festgeschrieben. In der DVO ist geregelt, dass die Tarifverträge des Landes Niedersachsen anzuwenden sind, sofern keine Abweichungen beschlossen werden.

Die DVO ist kein Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft ver.di mit dem Arbeitgeber Kirche ausgehandelt wurde, sondern ein kircheneigenes Regelungswerk, welches von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission beschlossen wird und einzelne Regelungen des BAT und des MTArb ergänzt oder ausschließt. Diese Kommission setzt sich zusammen aus 9 Arbeitnehmervertretern/innen und 9 Arbeitgebervertretern.

In der Vergangenheit wurden die Vorlagen und Änderungen aus dem BAT/MTArb zum Großteil übernommen. Zum Teil wurden aber auch Tarifänderungen aus dem BAT/MTArb in veränderter Form nach Beratung in der ADK für den kirchlichen Bereich beschlossen.

Seit 2004 gibt es erstmals eine Negativ-Abkopplung vom Öffentlichen Dienst: für alle Beschäftigten wurde das Weihnachtsgeld befristet für drei Jahre reduziert und das Urlaubsgeld gestrichen.

Ziel der Konföderation ist die dauerhafte komplette Streichung des Weihnachtsgeldes, sowie die Beibehaltung der anderen Verschlechterungen.

Mit dieser Abkopplung vom BAT wurde die Schwäche des Systems offenbar: Im Konfliktfall entscheidet die Schlichtung mit der gesetzlichen Mehrheit von 5:4 Stimmen, welche Partei Recht bekommt (so geschehen im Oktober 2004).

Dort wurde von der Schlichtung mit der entscheidenden Stimme des Vorsitzenden beschlossen, dass für die Jahre 2005-2007 das Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten gänzlich gestrichen wird. Angesichts dieses Schlichtungsbeschlusses vereinbarten daraufhin die damaligen ADK-Parteien die Streichung des Urlaubsgeldes auf Dauer und die Zahlung eines Weihnachtsgeldes von 30 % für 2005 und von 20 % für 2006. Für das Jahr 2007 sollen in diesem Jahr Gespräche über die Höhe der Weihnachtsgeldzahlung stattfinden. Ab 2008 müssen die kirchlichen Arbeitgeber nach bestehender Rechtslage wieder das volle Weihnachtsgeld (ca. 82 %) zahlen.

Nun soll in diesem Sommer zwar über das Weihnachtsgeld 2007 verhandelt werden (Dr. Krämer vom Landeskirchenamt Hannover geht davon aus, dass es auf Dauer 0% betragen wird), allerdings wird dies zur Alibi-Veranstaltung verkommen, wenn vorher nicht die Spielregeln der Verhandlungen verändert werden. Das Mitarbeitergesetz (dort sind die Spielregeln festgelegt) muss verändert werden, damit die nächste Verhandlung über das Weihnachtsgeld nicht wieder mit der "Ein-Stimmen-Mehrheit" der Zwangsschlichtung endet.

Bisher haben die Arbeitgeber wenig Interesse gezeigt, die Spielregeln zu verändern. Das ist einleuchtend. Wer weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten durchsetzen will, hat kein Interesse daran, die einseitigen Spielregeln zugunsten der anderen Seite zu ändern.

Die Arbeitnehmerseite ist sich allerdings einig darin, dass dies die Voraussetzung ist, um zu fairen Verhandlungen zu kommen. Die neu zusammengesetzte ADK

- die Arbeitnehmerseite wird repräsentiert durch vier Vertreter des VKM's, einem Vertreter des MVV-K's und vier ver.di-Vertretern - hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Spielregeln geändert werden müssen - notfalls auch gegen den Widerstand der Arbeitgeber.

Nun wird es darauf ankommen, inwieweit sich die Arbeitnehmerseite (nicht nur in Fragen des Weihnachtsgeldes) durchsetzen kann. Dies hängt auch von der Mobilisierung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen ab. Wenn die Arbeitgeber mit uns nicht über die Spielregeln verhandeln wollen, müssen sie auf geeignete Weise von der Notwendigkeit der Verhandlungen "überzeugt" werden. Deshalb haben sich die Gewerkschaft ver.di und die beiden Arbeitnehmerverbände VKM und MVV-K auf das sich in der Anlage befindliche Schreiben zur Novellierung des Mitarbeitergesetzes vom 02.05.06 geeinigt. In diesem Schreiben machen die Arbeitnehmervertreter darauf aufmerksam, dass nun in der neuen ADK-Amtsperiode gleichberechtigtere Spielregeln gewünscht werden. Um sich zukünftig partnerschaftlich und auf gleicher Augenhöhe in der ADK begegnen zu können, muss das Mitarbeitergesetz (vielleicht schon auf der nächsten Konföderationssynode am 17.06.2006) verändert werden.

Sollte dies nicht geschehen, ist es für die Arbeitnehmerseite schwer denkbar, in Verhandlungen anderer Themenbereiche mit der Arbeitgeberseite einzusteigen. Somit genießt die Veränderung des Mitarbeitergesetzes allerhöchste Priorität, um endlich auch im kirchlichen Bereich zu einer gleichberechtigten, zukunftsfähigen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zu gelangen.

Es darf zukünftig nicht mehr so sein, dass die Arbeitgeber die Arbeitnehmerseite mit der Keule der Zwangsschlichtung drohen und auf diesem Wege Verschlechterungen unserer Arbeitsbedingungen erzwingen können. Für die Durchsetzung unserer Ziele brauchen wir die Unterstützung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters.

Sicherlich werden sich die Arbeitgeber nicht allein durch unsere guten Argumente überzeugen lassen.

Deshalb müssen wir gemeinsam nach geeigneten Mitteln zur Durchsetzung unserer Ziele suchen. Über die weitere Entwicklung auf diesem äußerst steinigen und schweren Weg werden wir Euch deshalb zukünftig so zeitnah wie möglich informieren.

Gemeinsamer Brief an den Rat der Konföderation

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