Bisher hat die neu besetzte Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) ihre Arbeit bekanntlicherweise noch nicht aufgenommen. Die Arbeitnehmerorganisationen VkM, ver.di und MVV-K boykottieren augenblicklich die Mitarbeit, um so eine grundsätzliche Veränderung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Ein besonderer Dorn im Auge der Arbeitnehmervertreter ist dabei die sogenannte Zwangsschlichtung. Für eine Veränderung bedarf es einer Gesetzesänderung des Mitarbeitergesetzes durch die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Bisher wurden Gespräche darüber von der Arbeitgeberseite konsequent verweigert.
Wie aus dem Bereich der Arbeitnehmerorganisationen zu erfahren war, hat gestern, am 25. Oktober, ein erstes Gespräch zwischen dem Rat der Konföderation und dem VkM, ver.di und dem MVV-K stattgefunden. In den Gesprächen sollen Verabredungen getroffen worden sein, die es den Arbeitnehmerorganisationen ermöglichen, am 30. Oktober an einer ADK-Sitzung teilzunehmen. Dabei soll es allerdings noch nicht um inhaltliche Fragen gehen, sondern um eine Bewertung des Gesprächs mit dem Rat und weitere Terminabsprachen.
Der Gesamtausschuss wird sobald wie möglich weiteres berichten.
Siegfried Wulf |