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Zuzahlungsrichtlinien zum Zahnersatz ändern sich zum 1. Januar 2005
Ab 1. Juli 2005 Beitragserhöhung in der Krankenversicherung um 0,9 %

Der Leistungskatalog der Krankenkassen in Bezug auf den Zahnersatz hat sich mit Wirkung vom 1.Januar 2005 grundlegend geändert. Allerdings bleibt der Zahnersatz weiterhin Kassenleistung und wird nicht, wie anfänglich geplant in den Bereich der privaten Absicherung verlagert. Sollten gesetzlich Versicherte schon eine private Zahnersatzversicherung abgeschlossen haben, dann können sie diese mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats kündigen. Auch bleibt die Zuschusshöhe der Krankenkassen abhängig vom regelmäßigen Zahnarztbesuch. Das Bonusheft muss also weiter geführt werden. Der Zuschuss wird auch in Zukunft zwischen 50 % und 65 % betragen.

Die Regeln der Bezuschussung ändern sich allerdings grundlegend. Während bisher eine prozentuale Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten stattfand, werden in Zukunft je nach vorliegendem Befund feststehende Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss der Krankenkasse orientiert sich zukünftig nicht mehr an der gewählten Therapie, sondern an dem Befund, zum Beispiel am Befund: Zahnlücke oder dem Befund wiederherstellungsbedürftiger Zahnersatz. Dieses wird in bestimmten Fällen dazu führen, dass der Patient mehr bezahlen muss als früher, in anderen Fällen steht er sich aber auch günstiger. Grundsätzlich kann der Patient jetzt selbst entscheiden, welchen Zahnersatz er wünscht. Den Zuschuss erhält er auf alle Fälle, auch wenn der Patient sich z. B. für ein Zahnimplantat entscheidet. Dafür gab es bisher gar keine Zuschüsse. Entscheidet er sich allerdings für eine aufwändigere Behandlung, dann muss er die Mehrkosten selbst bezahlen.

Um die Lohnnebenkosten zu senken, soll der Zahnersatz in Zukunft nur von den Versicherten alleine ohne Beteiligung der Arbeitgeber getragen werden. Daher erheben die Krankenkassen ab dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,9 %, der von den Mitgliedern allein zu tragen ist. Gleichzeitig soll der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Anteilen finanzierte allgemeine Beitragssatz um 0,9 % gesenkt werden. Für die Arbeitnehmer würde die Krankenversicherung also real um 0,45 % teurer.

Siegfried Wulf

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