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Arbeitgeber von Kirche und Diakonie wollen den TV-ÖD nicht übernehmen

Die ag-mav berichtet auf ihrer Homepage über die Einstellung der kirchlichen Arbeitgeberseite zur Übernahme des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst:

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der im Oktober dieses Jahres den BAT ersetzen soll, geht Kirchen und Wohlfahrtsverbänden nicht weit genug. Das Diakonische Werk werde den Abschluss nicht übernehmen, kündigt Vizepräsident Wolfgang Teske an. Nicht akzeptabel seien etwa die »hohen Umstellungskosten«, wenn künftig jüngere Mitarbeiter besser bezahlt, zugleich aber Besitzstände der älteren Beschäftigten gewahrt werden sollten.

Nach Teskes Worten geht die eigene große Reform weit über das hinaus, was die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die öffentlichen Arbeitgeber vereinbart haben. So soll etwa die Wochenarbeitszeit verlängert und das Weihnachtsgeld deutlich gekürzt werden. Automatische Lohn- und Gehaltszuwächse soll es nicht mehr geben.

»Die Dienstgeber brauchen bis Ende des Jahres ein Ergebnis«

Alle Dienstrechtsreferenten in Diakonie und Kirche seien sich darin einig, dass es rasch zu Änderungen kommen müsse, erklärt Birgit Adamek, Geschäftsführerin der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) des Diakonischen Werkes der EKD. »Wir brauchen einheitliche Bedingungen für alle kirchlichen und diakonischen Mitarbeiter von Flensburg bis Passau«, sekundiert Gabriele Fischmann-Schulz, Leiterin des Zentrums Arbeitsrecht der rheinischen, westfälischen und lippischen Kirche. »Die Dienstgeber brauchen bis Ende des Jahres ein Ergebnis«, drängt Matthias Bitzmann von der Diakonie in Sachsen.

Der Weg dorthin ist abgesteckt. Adamek ist dabei, mit den Dienstrechtsreferenten der Landeskirchen und Diakonischen Werke in einer Arbeitsgruppe ein auf die Belange von Kirche und Diakonie zugeschnittenes Tarifsystem zu entwerfen. Derzeit würden in der Arbeitsgruppe Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierungsvorschriften formuliert, berichtet die Juristin.

Parallel dazu berieten die paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzten ARK in den Gliedkirchen über Dienstverträge und Entgelttabellen. Die meisten Landeskirchen wollen abwarten, was in den Beratungen herauskommt. »In solchen Grundsatzfragen sollte auf Alleingänge verzichtet werden«, mahnt etwa Brigitte Andrae, die Präsidentin des Gemeinsamen Kirchenamtes der mitteldeutschen Kirchenföderation in Magdeburg.

An die Spitze gesetzt haben sich die Evangelische Kirche und das Diakonische Werk in Hessen-Nassau. Ihr Tarifvertrag, der deutlich unter BAT-Niveau bleibt, ist fast unterschriftsreif und soll zum 1. Juli 2005 gelten. Harsche Kritik an der Tarifreform übt die regionale Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AG MAV) im Diakonischen Werk Hessen-Nassau. Die Neuregelung bedeute eine Absenkung der Gehälter um sieben bis acht Prozent, moniert Vorsitzender Erhard Schleitzer. Auszubildende verdienten bis zu 33 Prozent weniger.

Auch die Gewerkschaften sehen den Weg von Kirche und Diakonie aus dem BAT mit Sorge. Ver.di hält die in Hessen und Nassau angekündigten Tarifabsenkungen für rechtswidrig. Außerdem sei das neue Recht nicht frei ausgehandelt worden, moniert der Frankfurter Gewerkschaftssekretär Georg Schulze-Ziehaus. In der hessennassauischen ARK seien die Mitarbeiter nur durch eine Splittergruppe ohne Akzeptanz in den Belegschaften vertreten gewesen.

Trotz aller Appelle, bundesweit gemeinsam zu marschieren, trifft letztlich jede Landeskirche und jede Diakonie in protestantischer Freiheit ihre eigene Entscheidung. Fakten geschaffen haben bereits Kurhessen-Waldeck, Bayern, Hannover und die Pfalz. In Kurhessen soll weiterhin in Anlehnung an den BAT bezahlt werden. Bei anhaltenden Einnahmeverlusten droht nach Auskunft von Vizepräsident Friedrich Ristow jedoch die 42-Stunden-Woche sowie eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 60 Prozent.

In Bayern müssen die rund 60.000 Beschäftigen von Kirche und Diakonie bereits seit Jahresbeginn eineinhalb Stunden länger pro Woche arbeiten. Die Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche bleiben zwar im BAT, bekommen aber 30 Prozent weniger Weihnachtsgeld. Gleichzeitig hat die hannoversche Diakonie den Einstieg in ein neues Arbeitsvertragsrecht beschlossen.

Auch in der Pfalz wollen Kirche und Diakonie getrennte Wege gehen. Während die kirchlichen Mitarbeiter auch künftig nach BAT entlohnt werden sollen, liebäugelt Landesdiakoniepfarrer Gordon Emrich mit einem flexibleren Arbeitsvertragsrecht nach dem Vorbild von Hessen-Nassau.

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