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der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Kircheneigener Tarifvertrag auf EKD-Ebene geplant

Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher ab, dass sich die evangelische Kirche von der Anbindung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes verabschieden will. War es in der Vergangenheit üblich, die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes zu übernehmen und in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom Grundsatz nur Regelungen für kirchenspezifische Eigenheiten und Tätigkeitsmerkmale auszuhandeln, spüren viele von uns augenblicklich schon im eigenen Portmonaise, dass sich die hannoversche Landeskirche immer stärker von den Standards des öffentlichen Dienstes verabschieden will (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Vom Grundsatz her besteht allerdings weiterhin die Anbindung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und es bedarf der jeweiligen Beschlüsse der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission, bzw. einer Entscheidung der Schlichtungskommission, um Abweichungen davon vorzunehmen.

Seit kurzem ist bekannt, dass unsere Kirche versuchen will, EKD-weit ein eigenständiges Tarifwerk, losgelöst vom öffentlichen Dienst, zu entwickeln. Dieses soll möglichst für alle Landeskirchen Geltung erlangen. Wer sich die Forderung unserer Landeskirche nach mindestens 10 %iger Absenkung der Gehälter unter das Tarifniveau des öffentlichen Dienstes vergegenwärtigt, dem dürfte klar sein, dass es bei der Entwicklung eines eigenen Tarifwerkes insbesondere auch um Kostensenkungen gehen wird. Wir sollen wahrscheinlich gegenüber den eh schon schwieriger werdenden Bedingungen des öffentlichen Dienstes zusätzliche Einschnitte hinnehmen. Damit ein solches kircheneigenes Tarifwerk auch in unserer Landeskirche in Kraft treten kann, wird es nach heutiger Rechtslage die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission durchlaufen müssen. In Zukunft werden die Verhandlungen dort sicherlich noch schwieriger und härter werden. Es wird wichtig sein, dass die Arbeitnehmervertreter in der ADK zukünftig die Mitarbeiterinteressen noch konsequenter und wirkungsvoller wahren.

Nachfolgend ein Protokollauszug, welcher den Beschluss der Kirchenkonferenz vom März 2005 zum Thema des kircheneigenen Tarifwerkes wiedergibt:

Auszug

NIEDERSCHRIFT

über die Sitzung der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland, 16./17. März 2005 in Hannover

TOP 5

In Aufnahme der Diskussion wird der Beschlussvorschlag abgeändert und in seinen drei Teilen einzeln zur Abstimmung gestellt. Alle drei Absätze werden einstimmig angenommen:

1. Die Kirchenkonferenz nimmt die Information des Kirchenamtes zur Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes zur Kenntnis

2. Die Kirchenkonferenz bittet das Kirchenamt in enger Zusammenarbeit mit den Gliedkirchen und dem Diakonischen Werk der EKD eigenständige, auf die Zukunftssicherung kirchlicher und diakonischer Arbeit gerichtete Arbeitsrechtsregelungen zu entwickeln.

3. Der Kirchenkonferenz ist bei der nächsten Sitzung der erreichte Stand mitzuteilen, damit sie dazu eine Empfehlung abgeben kann.

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