Die meisten werden es wissen. In der nordelbischen Kirche findet die Arbeitsrechtsregelung nicht im 3. Weg statt, sondern wird über Tarifverträge geregelt. Augenblicklich gibt es dort zwei Tarifverträge. Den KAT für die kirchlichen Einrichtungen, soweit sie nicht den neuen Tarifvertrag für Kirche und Diakonie anwenden. Für den diakonischen Bereich und einige kirchliche Einrichtungen gilt der Tarifvertrag für Kirche und Diakonie.
Im Bereich des Tarifvertrages für Kirche und Diakonie hat man sich am 20. Dezember im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens unter Vorsitz des ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Ortwin Runde (SPD) auf Gehaltserhöhungen von 1,2 % geeinigt. Diese werden rückwirkend ab Juli 2004 gezahlt. Vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 werden die Gehälter um weitere 1,0 Prozent erhöht. Außerdem wurden die Zuschläge für Feiertage erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 30 Monaten.
Für den Bereich des Tarifvertrages im verfasstkirchlichen Bereich laufen in Nordelbien die Verhandlungen
noch. Das Weihnachtsgeld befindet sich dort noch in der
Nachwirkung. Man rechnet bei den Verhandlungen mit einer Paketlösung. Die
Gehaltsauszahlung findet bei den Angestellten nach wie vor am 16. des Monats statt.
Siegfried Wulf
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