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Gewerkschaft ver.di einigt sich mit Arbeitgebern von Bund und Kommunen auf völlig neues Tarifrecht

Neuer Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft und hat eine Laufzeit von 35 Monaten

Nach fast zweijährigem Verhandlungsmarathon haben sich die Arbeitgeber von Bund und Kommunen mit der Gewerkschaft ver.di auf ein völlig neues Tarifrecht geeinigt. Dieser Tarifabschluss wird nur für die knapp 2,3 Mio. Beschäftigten beim Bund und den Kommunen gelten, da die Arbeitgeber der Länder seit der Kündigung der Tarifverträge über Sonderzuwendung und Urlaubsgeld und des Arbeitszeittarifvertrages nicht mehr am Verhandlungstisch sitzen.

Der niedersächsische Finanzminister Möllring, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), machte auch kurz nach dem Tarifabschluss schon deutlich, dass die Länder nicht gewillt seien, diesen Tarifabschluss zu übernehmen. Die Länder wollen insbesondere eine weitergehende Kürzung des Weihnachtsgeldes und die 40-Stunden-Woche durchsetzen. Auch scheinen sie nicht gewillt, in den nächsten drei Jahren Einmalzahlungen zu leisten. Den etwa 900 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder stehen also noch harte Tarifauseinandersetzungen bevor. Ähnlich schwierig sieht es im kirchlichen Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen aus. Ist man hier auf Arbeitgeberseite doch bemüht, die eh schon schlechteren Bedingungen des Landes Niedersachsen noch zu unterbieten.

Einzelheiten des Tarifabschlusses

  • Entgelttabelle: Zwischen Angestellten und Arbeitern wird nicht mehr unterschieden. Die neue Entgelttabelle gliedert sich nach Qualifikationen und Berufsbildern in 15 Entgeltgruppen. Die bisherigen Lebensalter- oder Dienstalterstufen werden durch sechs Erfahrungsstufen ersetzt. Die bisherigen rund 17.000 Eingruppierungsmerkmale reduzieren sich auf 100. Die Neuordnung der Lohngruppen ermöglicht bei einfachen Tätigkeiten eine geringere Bezahlung.
  • Führungskräfte: Führungskräfte können in Zukunft auf Probe und Zeit beschäftigt werden.
  • Leistungsorientierte Bezahlung: Es wird eine leistungsbezogene Bezahlung eingeführt. Die Einführung soll schrittweise erfolgen und 2007 zunächst mit einem Prozent beginnen. In der Endstufe sind acht Prozent der Entgeltsumme für die Leistungskomponente vorgesehen.
  • Arbeitszeit: Es kommt zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Für die Beschäftigten des Bundes gilt in Zukunft eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Im Westen lag die Wochenarbeitszeit bisher bei 38,5 Stunden, im Osten bei 40. Im kommunalen Bereich gilt im Westen weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden, im Osten von 40 Stunden. Sie kann allerdings im Westen durch landesbezirkliche Regelungen mit den Gewerkschaften auf bis zu 40 Stunden verlängert werden. Bei betrieblicher Vereinbarung kann ein Arbeitszeitkorridor bis zu 45 Wochenstunden vereinbart werden. Ferner dürfen zwischen 6.00 und 20.00 Uhr zuschlagsfrei Überstunden angeordnet werden. Die Mehrarbeit wird durch Freizeit ausgeglichen.
  • Tariferhöhungen: Es gibt in den nächsten drei Jahren keine Tariferhöhungen. Statt dessen erhalten die Beschäftigten von Bund und Kommunen in den Jahren 2005 bis 2007 in jedem Jahr eine Einmalzahlung von 300 Euro. Auszubildende erhalten 100 Euro jährlich.
  • Ost-West-Angleichung: Die Einkommen in den neuen Bundesländern (derzeit 92,5 Prozent) werden schrittweise um jeweils 1,5 Prozentpunkte bis 2007 auf 97 Prozent des Westniveaus angehoben.
  • Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Von 2007 an wird diese Sonderzahlung dynamisiert. Sie wird dann je nach Beschäftigungsgruppe 60 bis 90 Prozent eines Monatsgehaltes entsprechen. In diesem und im nächsten Jahr werden das Urlaubsgeld und die Zuwendung in Höhe von 82,14% (61,61% im Osten) gezahlt.
  • Unkündbarkeit: Die Unkündbarkeit von Tarifbeschäftigten bleibt in der alten Form erhalten. Voraussetzung ist weiterhin ein Mindestalter von 40 Jahren und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit.
  • Urlaub: Bisherige Regelungen, differenziert nach Vergütungsgruppen, werden aufgegeben. Bei neuen Verträgen gibt es (bei 5-Tage-Woche) bis zum 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage, danach 30 Arbeitstage Urlaub.
  • Besitzstandswahrung: Augenblicklich Beschäftigten sollen durch die Einführung des neuen Tarifrechts keine Nachteile entstehen.
  • Laufzeit: Das neue Tarifrecht tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Tarifverträge über die Einkommen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.

Sobald das neue Tarifwerk in seinen Einzelheiten veröffentlicht ist, bzw. sich neue Erkenntnisse im Bereich des Landes Niedersachsen oder der Hannoverschen Landeskirche ergeben, werden wir darüber informieren.

Siegfried Wulf

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