Bahnhofsplatz 1
31785 Hameln
Tel.: 05151-950924
E-Mail: gamav@evlka.de

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


Startseite

Über uns

MAV-Adressen

Fortbildungen

Arbeitshilfen

Arbeitsrecht

Arbeitssicherheit

Mitarbeitergruppen
ZVK-Betriebsrente

Archiv

Links

Sozialversicherungsbeiträge auf Sanierungsgeld der ZVK müssen zurückgezahlt werden

Die kirchliche Zusatzversorgungskasse Hannover mit Sitz in Detmold hatte es schon in ihrem Rundschreiben 06/2004 verkündet. Die Verbeitragung der Sanierungsgelder in der Sozialversicherung ist rückwirkend ab Juli 2002 nicht gesetzeskonform, da es sich bei den gezahlten Sanierungsgeldern um kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt. Der Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen auf das Sanierungsgeld wurde allerdings erst im Februar 2005 eingestellt. Gleichzeitig wurden die Sozialversicherungsbeiträge, welche im Januar 2005 von den Arbeitnehmern auf das Sanierungsgeld entrichtet wurden, mit der Februarabrechnung zurückgezahlt.

Nun wird der kirchliche Arbeitgeber auch bezüglich der Rückerstattung des Zeitraums Juli 2002 bis Dezember 2004 aktiv. Die Rückerstattung gestaltet sich verwaltungstechnisch aufwendig. Während das Jahr 2004 noch mit der Systemsoftware der Abrechnungsstelle zurückgerechnet werden kann, ist dies augenblicklich für den davor liegenden Zeitraum nicht möglich. Wie die Norddeutsche Kirchliche Gesellschaft für Informationsdienstleistungen, die KID GmbH in einem Info an die Personalabteilungen der Kirchenkreisämter mitteilt, soll mit der nächsten Gehaltsabrechnung das Jahr 2004 zurückgerechnet werden. Für die Jahre 2002 und 2003 erarbeitet die KID GmbH nach eigenen Aussagen augenblicklich unterstützende Maßnahmen zur Berechnung.

Ob Arbeitnehmer mit einer Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen rechnen können und wie hoch diese sein werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Anhaltspunkt könnte die Gehaltsabrechnung vom Februar 2005 sein. Da hier die Sozialversicherungsbeiträge auf das Sanierungsgeld des Monats Januar 2005 zurückgerechnet wurden, ist für jeden Einzelnen ersichtlich, in welchem Rahmen Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung abgeführt worden sind.

Siegfried Wulf

Zum Anfang