Am 1. Oktober 2005 wird die Neuordnung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen.
Alle Rentenversicherungsträger treten nun unter dem neuen gemeinsamen Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) nehmen gemeinsam unter der neuen Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Bund künftig auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung wahr.
Bisher gab es in Deutschland 26 Träger
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Arbeiter und Angestellte wurden getrennt
versichert, obwohl beide seit Jahren
rechtlich gleich behandelt werden. Seit
dem 1.01.2005 ist diese Trennung
aufgehoben.
Mit der Neuorganisation der Rentenversicherung
sollen Aufgaben
gebündelt und Qualitätsstandards vereinheitlicht werden. |
Was bedeutet die Organisationsreform für die Versicherten?
Für die Mehrheit der Versicherten ändert sich durch die Organisationsreform nichts. Neu ist allerdings, dass Neuversicherte seit Januar 2005 den jeweiligen Rentenversicherungsträgern über ihre Versicherungsnummer zugeordnet werden, um ein ausgeglichenes Verhältnis von Versicherten und Arbeitsaufkommen zwischen den Trägern herzustellen. Zwischen Arbeitern und Angestellten wird in der Rentenversicherung seither nicht mehr unterschieden, weil es immer weniger Industriearbeiter und immer mehr Arbeitsplätze im Angestelltenbereich gibt. Somit spielt auch die Zuordnung zu einem bestimmten Rentenversicherungsträger für den Einzelnen praktisch keine Rolle mehr. Versicherte können sich - wie heute bereits möglich - an jede Auskunfts- und Beratungsstelle wenden, um sich zu informieren. |