Vertreterinnen und Vertreter der Tarif- und Arbeitsrechtlichen Kommissionen, Gesamtausschüsse und Gesamtmitarbeitervertretungen sowie Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Bereich der EKD und ver.di haben am Donnerstag, dem 2. Juni 2005 in Kassel zur Problematik des 3. Weges und den bevorstehenden tariflichen Veränderungen beraten. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch im Bereich der Kirchen und ihrer Einrichtungen zur neuen "Leitwährung" in der Tarifpolitik werden soll. Die Mitglieder aus den tarif- und arbeitsrechtlichen Kommissionen der EKD haben sich mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Donnerstag auf folgende
gemeinsamen Erklärung geeinigt.