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Arbeitsgruppe 4
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Situation von fremd- und eigenfinanzierten Mitarbeitern im Veränderungsprozess |
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In den Kindertagesstätten sind Strukturveränderungen notwendig. Dabei muss man wegkommen von den ehrenamtlichen Kirchenvorständen hin zu kompetenten Organisationsformen auf Kirchenkreisebene. Zu erwarten ist dadurch eine bessere Vertretung und höhere Kompetenz.
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Bei Kirche muss weiterhin ein Tarifwerk Anwendung finden, welches sich am Niveau des öffentlichen Dienstes ausrichtet. Kirche darf keine Dumpingtarife einführen, sondern muss das Tarifniveau des TVöD wahren.
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Eine Gleichbehandlung von Mitarbeitern kann auch nur unter vergleichbaren Mitarbeitergruppen durchgeführt werden. So sind z. B. Beamte nicht mit Angestellten und Arbeitern vergleichbar.
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Kirche sollte sich zur Not auch von Arbeitsbereichen trennen, wenn sie trotz aller Bemühungen nicht mehr zu finanzieren sind.
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Die Rückkehr von Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss wieder erreicht werden. Für unterfinanzierte Bereiche könnten im Rahmen einer sozialverträglichen Notlagenregelung befristet für den Sanierungszeitraum abweichende Bestimmungen vereinbart werden.
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