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Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes für ehrenamtlich Engagierte ab 01.01.2005

Zum 01.01.2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das einer Vielzahl ehrenamtlich Tätiger während ihres Engagements Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen ermöglicht.

Im kirchlichen Bereich waren Ehrenamtliche bisher nur dann unfallversichert, wenn sich ihre Tätigkeit auf den Kernbereich der Religionsausübung bezog (z. B. Kirchenvorstandsmitglieder). In Zukunft werden auch ehrenamtlich Tätige unter den Versicherungsschutz fallen, deren Tätigkeit über diesen Kernbereich weit hinaus geht.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, bei der die überwiegende Anzahl der bei Kirche ehrenamtlich Tätigen versichert sein wird, schreibt dazu: " Wer im Kernbereich der Kirche ehrenamtlich tätig ist, stand bereits bisher unter Unfallversicherungsschutz bei der VBG, z.B. Mitglieder im Kirchenvorstand oder Ministranten. Derzeit sind rund 1,6 Millionen im kirchlichen Bereich ehrenamtlich Tätige über die VBG versichert. Künftig werden diejenigen hinzukommen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig werden. Dies schließt auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit ein. Für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist damit entscheidend, dass die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft mit dem Projekt oder Vorhaben einverstanden ist."

Ziel des Gesetzes ist es, den Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Kräfte zu erweitern. Mit der Erweiterung wird die Tatsache gewürdigt, dass sich in Deutschland Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Sowohl im sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich ebenso wie im Sport und vielen weiteren Feldern setzen sich Menschen ehrenamtlich uneigennützig und unentgeltlich für einen gemeinnützigen Zweck ein. Soweit sie dabei ihre Tätigkeit direkt oder indirekt im öffentlich-rechtlichen Raum ausüben, wird ihnen die Möglichkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes eröffnet.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bietet den Verbänden Sammelverträge an, bei denen nur die Anzahl der zu versichernden ehrenamtlichen Kräfte zu nennen ist. Ehrenamtliche Kräfte haben allerdings auch die Möglichkeit, sich eigenständig bei der VBG zu versichern. Der Jahresbeitrag von 2,73 € pro Person für das Jahr 2005 ist sehr moderat. Nach Aussage der VBG müssen ehrenamtlich Tätige im kirchlichen Bereich nicht von sich aus aktiv werden, da sie unter den genannten Voraussetzungen kraft Gesetzes unfallversichert sind.

Die Broschüre "Unfallversichert im Ehrenamt" kann beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestellt werden und steht dort zum Download bereit.

Siegfried Wulf

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